Bußgeld
So punktet Flensburg

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Punkt für Punkt zählt die Behörde den Autofahrer aus. Doch der kann reagieren, bevor sein Kontostand kritisch wird.
Zwei Jahre Bewährungsfrist
... 16, 17, 18, Führerschein weg. Wie im Boxring zählt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg Autofahrer erst an, dann aus, die durch Verkehrs-sünden zu viele Punkte auf ihr Konto fahren. Das kann schneller passieren, als mancher ahnt.
Oder haben Sie gewusst, dass falsches Verhalten am Zebrastreifen vier Strafpunkte bringt? Dazu einmal eine rote Ampel überfahren und einmal geblitzt – schon ist das Punktekonto im gelben Gefahrenbereich. Das Tückische an den ausgefeilten Regelungen: Die Punkte summieren sich, sofern der Autofahrer nicht zwei Jahre völlig sauber bleibt. In dem Fall werden sie gelöscht.
Doch kommt in diesem Zeitraum auch nur ein Pünktchen hinzu, bleiben alle älteren Zähler erhalten – bis Gnade gewährt wird: Denn erreichen die Punkte ein Alter von fünf Jahren, werden sie Vorfall für Vorfall einzeln gestrichen. Eine gefährlich lange Zeit zum Sammeln: Steigt das Konto auf 18 Punkte, dann ist Schluss – der Führerschein wird eingezogen, und zwar für mindestens sechs Monate.
Welcher Verstoß bedeutet wieviel Punkte und Fahrverbot? Schauen Sie selbst in unserem Bußgeldkatalog ... das Formular zur Punkteabfrage beim KBA ist auch dabei.
Oder haben Sie gewusst, dass falsches Verhalten am Zebrastreifen vier Strafpunkte bringt? Dazu einmal eine rote Ampel überfahren und einmal geblitzt – schon ist das Punktekonto im gelben Gefahrenbereich. Das Tückische an den ausgefeilten Regelungen: Die Punkte summieren sich, sofern der Autofahrer nicht zwei Jahre völlig sauber bleibt. In dem Fall werden sie gelöscht.
Doch kommt in diesem Zeitraum auch nur ein Pünktchen hinzu, bleiben alle älteren Zähler erhalten – bis Gnade gewährt wird: Denn erreichen die Punkte ein Alter von fünf Jahren, werden sie Vorfall für Vorfall einzeln gestrichen. Eine gefährlich lange Zeit zum Sammeln: Steigt das Konto auf 18 Punkte, dann ist Schluss – der Führerschein wird eingezogen, und zwar für mindestens sechs Monate.
Welcher Verstoß bedeutet wieviel Punkte und Fahrverbot? Schauen Sie selbst in unserem Bußgeldkatalog ... das Formular zur Punkteabfrage beim KBA ist auch dabei.
Aufbauseminar, Psychologe, MPU
Danach muss der Schein neu beantragt werden. Hat die Behörde aber Zweifel an der "Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen", kann sie vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Hürde der MPU (medizinischpsychologische Untersuchung) stellen, im Volksmund "Idiotentest" genannt. Doch welcher Autofahrer will sich schon gern zum Idioten machen lassen?
Vorbeugen ist also angesagt, dazu erst mal den persönlichen Kontostand prüfen. Wer sich darüber nicht im Klaren ist, erhält vom KBA kostenlos Auskunft, Formulare gibt es unter www.kba.de. Liegt der Kontostand bei vier bis acht, kann der Autofahrer durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (in der Fahrschule) vier Punkte abbauen. Erreicht der Stand acht Zähler, wird er von der Behörde verwarnt und auf das Seminar hingewiesen.
Hat der Sünder neun bis 13 Punkte, bringt die Teilnahme zwei Zähler Abzug. Beim Stand von 14 bis 17 wird die Teilnahme angeordnet, sie bringt aber keinen Erlass mehr. Letzte Ausfahrt in diesem Fall: der freiwillige Gang zum Verkehrspsychologen. Dafür werden dann zwei Punkte gestrichen. Und wer sich diesem Nervenkrieg nicht aussetzen will? Der sollte tatsächlich den schlichten Rat jedes Verkehrspolizisten befolgen: "Fahren Sie doch einfach so, dass ich Sie nicht aufschreiben muss!"
Vorbeugen ist also angesagt, dazu erst mal den persönlichen Kontostand prüfen. Wer sich darüber nicht im Klaren ist, erhält vom KBA kostenlos Auskunft, Formulare gibt es unter www.kba.de. Liegt der Kontostand bei vier bis acht, kann der Autofahrer durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (in der Fahrschule) vier Punkte abbauen. Erreicht der Stand acht Zähler, wird er von der Behörde verwarnt und auf das Seminar hingewiesen.
Hat der Sünder neun bis 13 Punkte, bringt die Teilnahme zwei Zähler Abzug. Beim Stand von 14 bis 17 wird die Teilnahme angeordnet, sie bringt aber keinen Erlass mehr. Letzte Ausfahrt in diesem Fall: der freiwillige Gang zum Verkehrspsychologen. Dafür werden dann zwei Punkte gestrichen. Und wer sich diesem Nervenkrieg nicht aussetzen will? Der sollte tatsächlich den schlichten Rat jedes Verkehrspolizisten befolgen: "Fahren Sie doch einfach so, dass ich Sie nicht aufschreiben muss!"
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