Bußgeld
Im Urlaub geblitzt ...

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... zu Hause abkassiert. Der Arm des Gesetzes wächst: Künftig soll Bußgeld aus dem Ausland auch bei uns eingetrieben werden.
Ab Herbst wird es ernst
Ab über die Grenze und aus dem Sinn: Bislang können deutsche Autofahrer, die im Ausland geblitzt oder notiert werden, der ausländischen Polizei eine lange Nase drehen. Denn deutsche Behörden leisten in Bußgeldsachen ausländischen Stellen – mit Ausnahme von Österreich – noch keine Amtshilfe. Ab Spätsommer, also nach der Hauptreisezeit, soll das anders werden.
Die Justizminister der EU-Länder haben beschlossen, dann Bußgelder aus jedem Mitgliedstaat im jeweiligen Heimatland des Verkehrssünders eintreiben zu lassen. Der in Deutschland geblitzte Franzose wird also in Frankreich abkassiert, der in Frankreich erwischte deutsche Autofahrer in Deutschland. Viel neue Verwaltungsarbeit für die jeweilige Behörde, aber auch mehr Geld für die Staatskasse – vor allem für die deutsche.
Denn das Heimatland des Verkehrssünders darf das eingetriebene ausländische Bußgeld der Einfachheit halber behalten – und die Deutschen sind schließlich Reise-Europameister. Die gute Nachricht: Geldbußen für Parkvergehen sind von der neuen Regelung ganz ausgenommen. Und generell soll das Verfahren erst ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro greifen.
Die Justizminister der EU-Länder haben beschlossen, dann Bußgelder aus jedem Mitgliedstaat im jeweiligen Heimatland des Verkehrssünders eintreiben zu lassen. Der in Deutschland geblitzte Franzose wird also in Frankreich abkassiert, der in Frankreich erwischte deutsche Autofahrer in Deutschland. Viel neue Verwaltungsarbeit für die jeweilige Behörde, aber auch mehr Geld für die Staatskasse – vor allem für die deutsche.
Denn das Heimatland des Verkehrssünders darf das eingetriebene ausländische Bußgeld der Einfachheit halber behalten – und die Deutschen sind schließlich Reise-Europameister. Die gute Nachricht: Geldbußen für Parkvergehen sind von der neuen Regelung ganz ausgenommen. Und generell soll das Verfahren erst ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro greifen.
Keine einheitlichen EU-Strafen
Die schlechte Nachricht: Dieser Satz wird in vielen EU-Ländern sehr viel schneller erreicht und überschritten als beim vergleichbaren Delikt in Deutschland. Immerhin: Verkehrssündern sollen die Möglichkeit haben, "Vollstreckungstitel" des Auslands auch vor einem deutschen Gericht überprüfen zu lassen. Damit es nicht so weit kommt, gilt für den Urlaub schon heute:
• Defensiv fahren. Über die Tempolimits des Gastlandes informieren, diese penibel einhalten. Nicht von schneller fahrenden Einheimischen zum Gasgeben oder zum Überholen im Überholverbot verleiten lassen • Unabhängig von der Promillevorschrift sich selber sicherheitshalber null Promille als Grenze setzen • Beim Verfahren an Mautstationen niemals wenden oder zurücksetzen – denn diese gelten als Teil der Autobahn –, sondern das Personal um Hilfe bitten • Zeichen und Weisungen von Polizisten unbedingt sofort befolgen • Wird ein Bußgeld an Ort und Stelle erhoben, Quittung mit Tatbestand und Namen oder Dienstnummer des Beamten verlangen.
Kommentar von Anwalt Rolf-Peter Rocke "Der neue Ansatz ist richtig. Denn es kann kaum angehen, dass die Bestrafung von gefährlichen Verkehrsverstößen weiter an jeder Grenze Halt macht. Doch der Beschluss war voreilig: Man kann nicht einfach an das Geld der Autofahrer wollen, bevor die Strafen für Regelverstöße nicht vereinheitlicht sind. Deshalb ist die Bundesregierung aufgerufen, bei der bevorstehenden Umsetzung des EU-Beschlusses in deutsches Recht jeden nationalen Spielraum zu nutzen, um künftige Ungerechtigkeiten zu Lasten deutscher Autofahrer zu vermeiden."
• Defensiv fahren. Über die Tempolimits des Gastlandes informieren, diese penibel einhalten. Nicht von schneller fahrenden Einheimischen zum Gasgeben oder zum Überholen im Überholverbot verleiten lassen • Unabhängig von der Promillevorschrift sich selber sicherheitshalber null Promille als Grenze setzen • Beim Verfahren an Mautstationen niemals wenden oder zurücksetzen – denn diese gelten als Teil der Autobahn –, sondern das Personal um Hilfe bitten • Zeichen und Weisungen von Polizisten unbedingt sofort befolgen • Wird ein Bußgeld an Ort und Stelle erhoben, Quittung mit Tatbestand und Namen oder Dienstnummer des Beamten verlangen.
Kommentar von Anwalt Rolf-Peter Rocke "Der neue Ansatz ist richtig. Denn es kann kaum angehen, dass die Bestrafung von gefährlichen Verkehrsverstößen weiter an jeder Grenze Halt macht. Doch der Beschluss war voreilig: Man kann nicht einfach an das Geld der Autofahrer wollen, bevor die Strafen für Regelverstöße nicht vereinheitlicht sind. Deshalb ist die Bundesregierung aufgerufen, bei der bevorstehenden Umsetzung des EU-Beschlusses in deutsches Recht jeden nationalen Spielraum zu nutzen, um künftige Ungerechtigkeiten zu Lasten deutscher Autofahrer zu vermeiden."
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