Bußgeld, Unfall, Autokauf
Eine Frage, Herr Anwalt (Teil 1)

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Auto und Verkehr – ewige Quelle für Streit. AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke beantwortet die wichtigsten Fragen der Leser.
Autokauf mit Hindernissen
Vor kurzem habe ich meinen neuen Wagen bestellt. Jetzt habe ich entdeckt, dass ein anderer Händler ihn billiger annonciert. Komme ich aus dem Vertrag heraus? Nein, denn mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich zur Abnahme und zur Zahlung des Fahrzeugs verpflichtet. Nehmen Sie den bestellten Wagen nicht ab, hat der Händler Anspruch auf Schadenersatz. Nach den allgemein verwendeten Neuwagenbedingungen sind das 15 Prozent des Kaufpreises.
Mein Händler wird den neuen Wagen nicht pünktlich liefern können. Wann kann ich stornieren? Den unverbindlichen Liefertermin darf der Händler um sechs Wochen überziehen. Danach müssen Sie ihm schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Liefert er auch dann noch nicht, müssen Sie den Wagen nicht mehr abnehmen.
Ich will den Neuwagen wegen Mängeln zurückgeben. Der Händler stimmt zu, wenn von der Kaufpreiserstattung etwas für meine Nutzung abgezogen würde. Ist das korrekt, und wie berechnet sich die Summe? Dieser Abzug ist üblich. Die überwiegend zur Berechnung angewendete Formel lautet: 0,67 Prozent des Kaufpreises multipliziert mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer in Tausend. Bei einem Preis von 25.000 Euro (0,67% = 167,50 Euro) und 3000 gefahrenen Kilometern (167,50 Euro mal 3) ergeben sich danach 502, 50 Euro, die abzuziehen sind.
Mein Händler wird den neuen Wagen nicht pünktlich liefern können. Wann kann ich stornieren? Den unverbindlichen Liefertermin darf der Händler um sechs Wochen überziehen. Danach müssen Sie ihm schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Liefert er auch dann noch nicht, müssen Sie den Wagen nicht mehr abnehmen.
Ich will den Neuwagen wegen Mängeln zurückgeben. Der Händler stimmt zu, wenn von der Kaufpreiserstattung etwas für meine Nutzung abgezogen würde. Ist das korrekt, und wie berechnet sich die Summe? Dieser Abzug ist üblich. Die überwiegend zur Berechnung angewendete Formel lautet: 0,67 Prozent des Kaufpreises multipliziert mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer in Tausend. Bei einem Preis von 25.000 Euro (0,67% = 167,50 Euro) und 3000 gefahrenen Kilometern (167,50 Euro mal 3) ergeben sich danach 502, 50 Euro, die abzuziehen sind.
Fälle mit dem Gaspedal
Mich ärgert immer wieder, wenn die Polizei Radarfallen kurz hinter dem Ortseingangsschild installiert. Darf sie das eigentlich? Nach Richtlinien der Bundesländer sollen Messungen erst 100 bis 200 Meter hinter einem Schild stattfinden. Zulässig ist das Blitzen aber auch direkt am Ortsschild. Wer dort das Limit nicht einhält, zahlt zwar eine Geldbuße, ein Fahrverbot bleibt ihm aber eventuell erspart.
Ein Freund behauptet, man könne sich innerorts schon ab 61 km/h ein Fahrverbot einhandeln. Ich meine, dazu müssen es 81 km/h sein. Was ist richtig? Zu schnelles Fahren wird immer anhand der Geschwindigkeit geahndet, mit der der Autofahrer das jeweils gültige Limit überschreitet. Innerorts ist bei 31 km/h über dem Limit ein Monat Fahrverbot fällig. Also auch dann, wenn ein Autofahrer in einer Tempo-30- Zone mit 61 km/h gemessen wird. Bei erlaubten 50 km/h droht das Fahrverbot dagegen erst ab 81 km/h.
Nach einer Tempoüberschreitung wurde ich von der Polizei gestoppt. Danach kam gleich ein Bußgeldbescheid, ohne dass ich zuvor noch einen Anhörungsbogen bekam. Lohnt sich Einspruch? Da die Polizei Sie als Fahrer festgestellt hatte, ist die Zusendung eines Anhörungsbogens nicht zwingend vorgesehen. Aus diesem Grund werden Sie also gegen den Bußgeldbescheid kaum erfolgreich Einspruch einlegen können, wenn der Vorwurf begründet ist.
Ein Freund behauptet, man könne sich innerorts schon ab 61 km/h ein Fahrverbot einhandeln. Ich meine, dazu müssen es 81 km/h sein. Was ist richtig? Zu schnelles Fahren wird immer anhand der Geschwindigkeit geahndet, mit der der Autofahrer das jeweils gültige Limit überschreitet. Innerorts ist bei 31 km/h über dem Limit ein Monat Fahrverbot fällig. Also auch dann, wenn ein Autofahrer in einer Tempo-30- Zone mit 61 km/h gemessen wird. Bei erlaubten 50 km/h droht das Fahrverbot dagegen erst ab 81 km/h.
Nach einer Tempoüberschreitung wurde ich von der Polizei gestoppt. Danach kam gleich ein Bußgeldbescheid, ohne dass ich zuvor noch einen Anhörungsbogen bekam. Lohnt sich Einspruch? Da die Polizei Sie als Fahrer festgestellt hatte, ist die Zusendung eines Anhörungsbogens nicht zwingend vorgesehen. Aus diesem Grund werden Sie also gegen den Bußgeldbescheid kaum erfolgreich Einspruch einlegen können, wenn der Vorwurf begründet ist.
Müll und andere Kleinigkeiten
Als Motorradfahrer ärgere ich mich über Autofahrer, die Kippen und anderen Müll aus dem Auto werfen. Ist das überhaupt erlaubt? Diese Unsitte ist ordnungswidrig. § 32 StVO besagt, dass es verboten ist, "die Straße zu beschmutzen ..., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann". Nach der Rechtsprechung muss der Gegenstand den Verkehr nicht konkret erschweren oder gefährden, es genügt, dass dies möglich ist. Sollten Sie dadurch zu Schaden kommen, haben Sie gegen den Täter Anspruch auf Schadenersatz.
Oft werde ich von Müllfahrzeugen aufgehalten, die fahren und halten, wie und wo sie wollen. Dürfen die sich denn so verhalten? Durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnete Müllwagen gehören zu den Sonderrechtsfahrzeugen. Sie dürfen "auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert" (§ 35 StVO). Einschränkend ist bestimmt, dass Sonderrechte "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen". Bedeutet: Der Fahrer eines Müllwagens darf nicht einfach drauflos fahren. Eine Behinderung während des Arbeitsvorganges müssen andere Verkehrsteilnehmer allerdings hinnehmen.
Oft stehe ich im Berufsverkehr wegen eines kleinsten Unfalls vor mir im Stau. Selbst wenn nur das Glas einer Rückleuchte beschädigt ist, bleiben die Beteiligten stur stehen und warten die Polizei ab. Ist diese Verkehrsbehinderung erlaubt? Nein, denn grundsätzlich hat nach einem Verkehrsunfall jeder Beteiligte bei nur geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren (§ 34 StVO). Tut er das nicht, kann er mit Verwarngeld bestraft werden. Eine zerbrochene Rückleuchte ist als geringfügiger Schaden anzusehen. Bei einem Schaden von beispielsweise 600 Euro darf der Geschädigte dagegen die Polizei abwarten.
Oft werde ich von Müllfahrzeugen aufgehalten, die fahren und halten, wie und wo sie wollen. Dürfen die sich denn so verhalten? Durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnete Müllwagen gehören zu den Sonderrechtsfahrzeugen. Sie dürfen "auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert" (§ 35 StVO). Einschränkend ist bestimmt, dass Sonderrechte "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen". Bedeutet: Der Fahrer eines Müllwagens darf nicht einfach drauflos fahren. Eine Behinderung während des Arbeitsvorganges müssen andere Verkehrsteilnehmer allerdings hinnehmen.
Oft stehe ich im Berufsverkehr wegen eines kleinsten Unfalls vor mir im Stau. Selbst wenn nur das Glas einer Rückleuchte beschädigt ist, bleiben die Beteiligten stur stehen und warten die Polizei ab. Ist diese Verkehrsbehinderung erlaubt? Nein, denn grundsätzlich hat nach einem Verkehrsunfall jeder Beteiligte bei nur geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren (§ 34 StVO). Tut er das nicht, kann er mit Verwarngeld bestraft werden. Eine zerbrochene Rückleuchte ist als geringfügiger Schaden anzusehen. Bei einem Schaden von beispielsweise 600 Euro darf der Geschädigte dagegen die Polizei abwarten.
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