Bußgelder aus dem Ausland
So teuer sind Knöllchen in Europa

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Bußgelder für im Ausland verursachte Verkehrsvergehen werden nun auch in Deutschland fällig. Darauf hat sich die EU geeinigt – es geht um viele Millionen. autobild.de zeigt, wie teuer die Strafen in Europa sind.
Bild: ADAC
Mitunter ist politischer Stillstand in der EU wunderbar. Etwa, wenn es um das Abkommen über die gegenseitige Eintreibung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten geht. Jahrelang wurde das verschoben, aber nun ist es in Kraft. Leider, werden die Betroffenen sagen, wenn sie nach ihrem Traumurlaub in Spanien oder Schweden zu Hause in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Und Europa langt kräftig hin. Immerhin 52 Millionen Euro an Bußgeldern wollten unseren Nachbarn zuletzt von deutschen Autofahrern kassieren. Meist blieb es beim Wunsch der Bußgeldstellen, Mautstrecken oder Parkplatzbetreiber. Denn die Bescheide waren in Deutschland nicht vollstreckbar, abgesehen von bestimmten Forderungen aus Österreich. Das Geld konnten nicht eingetrieben werden, deutsche Autofahrer konnten die Bescheide getrost vergessen. Wer dennoch zahlte, tat das freiwillig und meist, um bei einer künftigen Einreise keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen.
Schweiz: Rekordstrafe für Raser
Doch mit Forderungen aus den EU-Staaten (siehe Bildergalerie oben) wird sich das nun ändern. Denn zum November 2010 trat das EU-Abkommen tatsächlich in Kraft, nach dem Bußgelder ab 70 Euro gegenseitig vollstreckt werden können, also auch in Deutschland. Bisher klappte das nur mit Bescheiden aus Österreich ab 25 Euro, diese Grenze soll für Österreich auch weiterhin bestehen. Die Grenze von 70 Euro gilt allerdings inklusive Gebühren. Bedeutet: Eine Strafe von nur 20 Euro könnte mit 50 Euro Gebühren aufgebläht werden, um sie eintreiben zu können. Aber: Für den Beschuldigten muss der komplette Rechtsweg bis zum Gericht offenstehen.
Bußgeldrechner: Das kosten Knöllchen in Deutschland
Auch unterschiedliche Rechtssysteme könnten vermeintliche deutsche Verkehrssünder schützen. Denn bei uns kann nur der festgestellte Fahrer belangt werden, nicht statt seiner der Halter. Können die ausländischen Behörden also nicht beweisen, wer tatsächlich am Steuer saß, ist ein Bußgeld für den deutschen Halter hinfällig. Punkte in Flensburg werden in keinem Fall eingetragen. Und: Einige EU-Länder wollen erst mal nicht mitmachen – Belgien, Italien, Griechenland, Irland und die Slowakei. Typisch EU, aber für deutsche Autofahrer ausnahmsweise mal eine gute Nachricht ...
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