Bis zu 50 Euro und drei Punkte

In den nächsten Tagen taucht es wieder auf: das Transportproblem des Jahres. 25 Millionen weitere Autofahrer haben es auch. Denn zum Weihnachtsfest ziehen ganze Wäldchen in die Wohnzimmer der Deutschen – und das per Pkw.

Da kommen zwei Dinge zusammen, die sich nicht recht vertragen: Tanne und Auto. Wie bloß das sperrige, harzende Ding nach Hause schaffen? Mal eben mitnehmen, das klappt nur mit Bonsai-Bäumchen. Der Transport einer stattlichen Tanne braucht etwas Vorbereitung. Erster Grundsatz: Der Baum muß sicher verstaut sein. Sonst drohen nicht nur Gefahr, sondern wegen mangelhafter Ladungssicherung auch ein Bußgeld bis zu 50 Euro plus drei Punkte.

Am besten klappt die Heimfahrt auf einem vorschriftsmäßigen Dachträger. Dabei die maximale Dachlast (meist 50 Kilo) beachten. Der Baum sollte mit der Spitze nach hinten auf den Dachträger geschnallt werden, damit er sich bei der Fahrt durch den Luftdruck nicht aufbläht. Zur Befestigung nicht irgendwelche Bindfäden, sondern nur geeignete Spanngurte verwenden. Wichtig: Die Tanne darf weder vorn noch seitlich über das Auto hinausragen. Steht sie am Fahrzeugheck mehr als einen Meter über, muß an ihrem Ende eine rote Fahne angebracht werden. Bei Dunkelheit sind sogar ein roter Rückstrahler und eine rote Leuchte an der Tanne Pflicht.

Gefährliches Blink-Konzert im Cockpit

Bei Baumtransport im Heckabteil oder Kofferraum darf die Klappe offen bleiben. Sie sollte dabei aber unbedingt in niedriger Stellung festgezurrt werden. Achtung, der Baum darf Kennzeichen und Wagenleuchten nicht verdecken. Und ein Tip: Besser eine Folie ins Auto legen, denn alle Bäume harzen. Und Baumharz ist Gift für Polster und Kunststoffe, die Flecken lassen sich nur mühsam entfernen. Spezielle Reiniger gibt es im Zubehörhandel. Vorsicht auch vor Dellen oder Lackkratzern durch den Weihnachtsbaum. Die gehen auf eigene Rechnung, denn die Vollkasko zahlt keine Reparaturen, die durch Ladungsschäden entstehen.

Ein kleiner Weihnachtsbaum mit bunten Lichtern im Auto ist zwar ein Hingucker, aber verboten. Ebenso blinkende Lämpchen, Lichterketten und beleuchtete Figuren auf dem Armaturenbrett, am Fenster oder auf der Hutablage. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO, § 49a Abs. 1). Wer damit erwischt wird, muß mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Außerdem gibt es mit unzulässiger Beleuchtung im und am Wagen beim TÜV keine neue Plakette. Als "erhebliche Mängel" eingestuft werden auch unzulässige, farbige Begrenzungs-, Umriß- und Unterbodenleuchten.

Schnell wird die glitzernde Dekoration zur Gefahr für die Sicherheit. Denn Weihnachtsbeleuchtung auf dem Armaturenbrett oder der Hutablage kann die Sicht des Fahrers stark einschränken. Zudem werden andere Autofahrer von farbigen und blinkenden Lichtern erheblich abgelenkt.

Von

Roland Bunke