Bußgelder und Punkte vermeiden: Raser und ihre beliebtesten Ausreden
Die häufigsten Raser-Ausreden: Kommt man damit durch?

Autofahrer sind einfallsreich, wenn nach einem Tempoverstoß eine Strafe droht. Welche Ausreden die beliebtesten sind – und ob man damit durchkommt, lesen Sie hier.
Bild: AUTO BILD Montage / DPA
Wenn die Polizei-Kelle am Straßenrand erscheint, weiß man als Autofahrer in der Regel Bescheid: Entweder eine allgemeine Polizeikontrolle steht an – oder man hat Mist gebaut. Zu den traditionellen Verstößen gehören Temposünden. Wenn man sich vor den Beamten rechtfertigen muss, wenn ein teurer Bußgeldbescheid ins Haus flattert oder sogar der Führerscheinentzug droht, wünschen sich Verkehrssünder eine rettende Ausrede herbei.
Autofahrer sind in dem Bereich sehr einfallsreich und kreativ, doch längst nicht jede Ausrede funktioniert auch wie gewünscht. Welche Ausreden besonders oft vorkommen, wissen die Experten von Geblitzt.de.
Nach fast 500.000 über den Online-Service geprüften Bußgeldbescheiden gibt Partneranwalt Christian Marnitz eine fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der häufigsten Ausflüchte.
Ausrede 1: "Die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht erkennbar!"
Ein Verkehrsschild kann unter Umständen tatsächlich nicht lesbar sein. Wenn zum Beispiel im Winter Schnee das Schild verdeckt oder im Sommer Äste und Blätter die Sicht versperren. "Grundsätzlich sollten in den genannten Verkehrssituationen die entsprechenden Schilder beiläufig und ohne Überlegungen zu erkennen sein. Ist dem nicht so, könnte das ein Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens sein. Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an. Stellt sich heraus, dass der Fahrer ortskundig ist, verspricht diese Ausrede vor Gericht in der Regel nur wenig Erfolg", so Marnitz.
Ausrede 2: "Es war ein gesundheitlicher Notfall!"
Es gibt Situationen, in denen die Verkehrsregeln plötzlich zweitrangig werden. Das klassische Beispiel ist die schwangere Ehefrau, die in den Wehen liegt. Was ist, wenn es auf dem Weg ins Krankenhaus dann blitzt? "Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist §16 Ordnungswidrigkeitengesetz – Rechtfertigender Notstand. Dabei ist zu beachten, dass der Betroffene zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa die fernmündliche Benachrichtigung eines Arztes oder der Feuerwehr, gesucht haben muss", sagt der Experte.
Ausrede 3: "Ich hatte es eilig!"
Manchmal führen bestimmte Situationen dazu, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden, selbst ohne einen medizinischen Notfall. So könnte eine drückende Blase dafür sorgen, dass man auf das Gas drückt, um die Toilette rechtzeitig zu erreichen. Oder vielleicht hat man ja den Herd angelassen?

Eine gern genutzte Raser-Ausrede: "Die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht erkennbar!"
Bild: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker
"In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gibt gewichtige gesundheitliche Gründe. Ist dem Autofahrer seine Blasenschwäche zudem bekannt, ist er verpflichtet, zeitig zu reagieren und Vorsorge zu treffen", so der Fachanwalt.
Ausrede 4: "Das auf dem Foto bin ich nicht!"
Fotos von der Bußgeldstelle sind ärgerlich, oft aber auch unschön im Sinne der Ästhetik. Doch was ist, wenn die Person hinter dem Steuer nicht zu identifizieren ist? Der Rechtsexperte rät: "Rein statistisch gehören Fotos, aufgrund deren Fahrer nicht zu ermitteln sind, zu den häufigsten Gründen für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens. Sind der Fahrer oder das Nummernschild auf dem Blitzer-Foto nicht eindeutig zu erkennen, ist deshalb eine Überprüfung der Vorwürfe durch einen Anwalt zu empfehlen."
Ausrede 5: "Der Blitzer stand im Parkverbot"
Steht das Messfahrzeug oder der Blitzer-Anhänger im Parkverbot? Ob es an diesen Stellen erlaubt ist, Blitzer-Fotos zu schießen, wird von Autofahrern besonders heftig diskutiert. "Hier gilt § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen. In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen. Demzufolge ist das Blitzen an solchen Stellen zumeist auch erlaubt und das Bußgeld schwer anzufechten", so Anwalt Marnitz.
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