Bußgeldkatalog
Strafe nach Punkten

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Wo die Grenzen des Erlaubten liegen und was darüber hinaus wieviel Punkte kostet verrät unser Bußgeldkatalog.
Verwarnungs- und Bußgelder
Der Name dieser Stadt erinnert die meisten Autofahrer vor allem an eins - das Verkehrszentralregister, gemeinhin Verkehrssünderkartei genannt. Die wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in der Stadt an der Förde geführt. Darin werden alle Personen gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Das bedeutet: Mindestens ein Bußgeldverfahren oder ein Gerichtsurteil ist ergangen. Einfache Verwarnungsgelder bis 35 Euro werden nicht im Zentralregister eingetragen. Für sie gibt es keine Punkte.
Alle Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr werden in Flensburg registriert. Denn nach einem einheitlich geregelten Punktesystem werden diese Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach ihrer Schwere und ihren Folgen mit einem bis zu sieben Punkten bewertet. Der Stand des Punktekontos führt dann zu weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, also den Verkehrsämtern, in dessen Zuständigkeit der jeweilige Autofahrer gemeldet ist.
Wie bei einer Ampel gibt es verschiedene Warnstufe. Ab acht Punkten erfolgt eine - kostenpflichtige - Verwarnung der Behörde. Mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar kann der Punktestand allerdings wieder verringert werden. Solch ein Seminar wird zur Pflicht, wenn 14 oder mehr Punkte erreicht werden. Zugleich erfolgt die Warnung, dass bei 18 oder mehr Punkten der Führerschein entzogen wird. Mit 18 oder mehr Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Autofahren. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu gibt es beim KBA unter www.kba.de.
Kennen Sie Ihren Punktestand? Mit dem Antrag von unserem Leserservice können Sie beim KBA Ihr Punktekonto abfragen. Einfach hier anklicken und absenden.
Alle Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr werden in Flensburg registriert. Denn nach einem einheitlich geregelten Punktesystem werden diese Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach ihrer Schwere und ihren Folgen mit einem bis zu sieben Punkten bewertet. Der Stand des Punktekontos führt dann zu weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, also den Verkehrsämtern, in dessen Zuständigkeit der jeweilige Autofahrer gemeldet ist.
Wie bei einer Ampel gibt es verschiedene Warnstufe. Ab acht Punkten erfolgt eine - kostenpflichtige - Verwarnung der Behörde. Mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar kann der Punktestand allerdings wieder verringert werden. Solch ein Seminar wird zur Pflicht, wenn 14 oder mehr Punkte erreicht werden. Zugleich erfolgt die Warnung, dass bei 18 oder mehr Punkten der Führerschein entzogen wird. Mit 18 oder mehr Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Autofahren. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu gibt es beim KBA unter www.kba.de.
Kennen Sie Ihren Punktestand? Mit dem Antrag von unserem Leserservice können Sie beim KBA Ihr Punktekonto abfragen. Einfach hier anklicken und absenden.
Alkohol und Tempo
Bei Rot über die Ampel gerutscht? Tempolimit übersehen? TÜV-Frist verschlafen? Was wie viel kostet, erfahren Sie hier.
Vorfahrt und Überholen
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Geringer Abstand
Ausreichend Abstand schafft ein Sicherheitspolster für Bremsmanöver. Wer sich nicht daran hält, zahlt.
Ampel, Gurt und Handy
Eine rote Ampel fordert respekt - wer das zu lässig sieht, geht ganz schnell einen Monat zu Fuß.
Falsch parken
Falsch parken ist leichter, als richtig zu stehen - dann droht zwar ein Knöllchen, aber das Abschleppen ist deutlich teurer.
Zulassung und TÜV-Frist
Für die Verkehrssicherheit fordert der Staat regelmäßige Hauptuntersuchungen. Fristenüberschreitung bedeuten aber kein finanzielles Drama.
Service-Links