Deutschland geht wieder auf Reisen! Laut Umfragen ist trotz des nach wie grassierenden Coronavirus kurz vor den Osterferien die Lust auf eine Nah- oder Fernfahrt (oder einen Flug) gestiegen. Reiseziel ist wieder häufiger das Ausland, wo sich viele Länder in Sachen Covid-19-Vorkehrungen locker gemacht haben.
Und obwohl die Omikron-Variante noch vielerorts für hohe Inzidenzzahlen sorgt, sind auch in Deutschland zum 2. April 2022 fast überall die bisherigen Corona-Beschränkungen gefallen. Genau genommen endete an diesem Datum die Übergangsfrist, nachdem die bundesweite Rechtsgrundlage für die Maßnahmen bereits am 20. März ausgelaufen war. Allerdings können einzelne Bundesländer von der sogenannten Hotspot-Regelung Gebrauch machen. Mehr dazu weiter unten im Text.
Schon Anfang März 2022 waren viele Lockerungen wirksam geworden, von den auch (Auto-)Reisende im In- und Ausland, speziell Familien mit Kindern, profitierten. Wichtigste Erleichterung: Es gibt vorerst keine Hochrisikogebiete mehr.
Hintergrund waren Änderungen der bundesweiten Corona-Einreiseverordnung (Download: offizielles PDF-Dokument des Bundesanzeigers). Demnach werden nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit "besorgniserregenderen Eigenschaften" grassieren als die hierzulande vorherrschende Omikron-Variante. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist jedoch darauf hin, dass sich die Einstufung durch die Bundesregierung weiterhin kurzfristig ändern kann. Bis zum 2. März 2022 standen noch rund 60  Staaten auf der RKI-Liste der Risikogebiete.
Reisepass Digitaler Impfnachweis Impfpass  Corona Warnapp
Das digitale Covid-Zertifikat macht das Mitführen des gelben Impfpasses überflüssig.
Bild: dpa
Allerdings müssen alle Einreisende nach Deutschland weiterhin laut 3G-Regel einen Covid-Nachweis mit sich führen. Heißt: geimpft oder genesen sein oder einen negativen Coronatest (PCR oder Antigen; max. 48 Stunden alt) vorweisen. Vollständig geimpft ist, wer mindestens zwei Impfdosen oder eine Dosis plus überstandene Infektion nachweisen kann. Diese Nachweispflicht gilt nun ab zwölf statt ab sechs Jahren. Ausnahmen sind Tagesausflügler, die weniger als 24 Stunden im Ausland und nicht mit dem Flugzeug unterwegs waren.

Hochrisiko: Virus muss gefährlicher als Omikron sein

Eine Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt offiziell nur noch "für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer solchen Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt". Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen SARS-CoV-2-Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Allerdings war auch diese Liste des RKI am 1. April 2022 ohne Eintrag.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts

Mit der Einstufung beider Gebiete ist automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot. Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden und den Nachweis darüber mit sich führen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.
Kinder unter zwölf Jahren können sich auch früher "freitesten", ihre Quarantäne endet auch ohne Covid-19-Test automatisch nach fünf Tagen. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet, auch geimpfte und genesene, müssen zwingend 14 Tage in Quarantäne, ein Freitesten ist nicht möglich. (Alle Infos zu den Einreisebestimmungen gibt es hier!)

Wie sehr lockert das Ausland die Coronamaßnahmen?

Und wie sieht es im Ausland aus? Viele europäische Staaten haben trotz teils höherer Inzidenzzahlen ihre Corona-Beschränkungen gelockert oder gar ganz abgeschafft. Grund: Der Anteil der geimpften Menschen, speziell der älteren, ist in diesen Ländern teilweise deutlich höher als in Deutschland.

Corona-Regeln bei Einreise aus dem Ausland

Wie lauten die Corona-Einreiseregeln in Hochrisikogebieten?

Pfeil
• Bewertung möglich nach: Verbreitung einer Virusvariante mit im Vergleich zu Omikron besorgniserregenderen Eigenschaften, z. B. schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität, Ausbreitungsgeschwindigkeit, vorliegende epidemiologische Daten
• Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise
• Es zählen sämtliche Aufenthaltsorte in diesem Zeitraum, nicht nur Abreiseort
• Mitführen eines Covid-Nachweises (Test-, Genesenen-, Impfnachweis) für Personen ab 12 Jahren
• Test (Antigen oder PCR) maximal 48 Stunden alt
• Vorlage des Testergebnisses bei Beförderer (z. B. Fluggesellschaften)
• Kontrollen durch Bundespolizei möglich
digitale Einreiseanmeldung nötig für alle Altersstufen
• Zehntägige Quarantänepflicht für Personen ab sechs Jahren
• Verkürzung ab 1. Tag durch Impf-/Genesenennachweis oder ab 5. Tag durch negativen Test möglich (Übermittlung über www.einreiseanmeldung.de)
• Kinder unter 12: automatisches Quarantäneende nach fünf Tagen, "freitesten" ab dem ersten Tag möglich
• Grenzpendler nicht betroffen
• Tagesaufenthalte (24 Stunden) zählen nicht
Genaue Bestimmungen und Ausnahmen hier! (Stand: 7. März 2022)

Wie lauten die Corona-Einreiseregeln in Virusvariantengebieten?

Pfeil
• Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise
• Es zählen sämtliche Aufenthaltsorte in diesem Zeitraum, nicht nur Abreiseort
• Negatives PCR-Testergebnis vor Einreise (max. 48 Stunden alt)
• Vorlage des Testergebnisses bei Beförderer (z. B. Fluggesellschaften)
• Kontrollen durch Bundespolizei möglich
digitale Einreiseanmeldung nötig für alle Altersstufen
• 14-tägige Quarantänepflicht
• Vorzeitige Beendigung nicht möglich – es sei denn, das Gebiet wird während der laufenden Quarantäne herabgestuft
• Grenzpendler nicht betroffen
• Tagesaufenthalte (24 Stunden) zählen nicht
Genaue Bestimmungen und Ausnahmen hier! (Stand: 7. März 2022)

Dänemark: Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben

Zum 29. März 2022 wurde die letzte verbliebene Einreisebeschränkung im nördlichsten deutschen Nachbarland aufgehoben, wonach man sich spätestens 24 Stunden nach der Einreise testen lassen musste. Diese Pflicht galt jedoch nur noch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene, die von außerhalb des EU- und Schengenraumes ins Land wollten. Bereits zum 1. Februar hatte die Regierung in Kopenhagen trotz rekordhoher Neuinfektionszahlen entschieden, die allermeisten Maßnahmen aufzuheben. Die beiden Hauptgründe dafür waren mildere Krankheitsverläufe nach Omikron-Infektionen sowie die hohe Impfquote.
Grenzübergang Dänemark
Das Reisen nach Dänemark ist für Autourlauber wieder uneingeschränkt möglich.
Bild: dpa

Schweden: Pandemiegesetz abgeschafft

Schweden behandelt Covid-19 nicht mehr als generell gefährliche oder gesellschaftsgefährdende Erkrankung. Das sogenannte Pandemiegesetz wurde in dem skandinavischen Land zum 1. April abgeschafft, womit neben auch Anforderungen für die Infektionsverfolgung und Quarantäne wegfallen. Die allermeisten schwedischen Corona-Beschränkungen wurden bereits am 9. Februar aufgehoben. Nachgewiesene Erkrankungen müssen nach wie vor den Behörden gemeldet werden.

Norwegen: Einreise ohne Einschränkungen

In Norwegen gelten keine coronabedingten Regeln mehr, auch die Einreise aus Deutschland sowie allen weiteren Ländern der EU und des EWR ins Land ist ohne Einschränkungen möglich. In Norwegen wurde sogar die Maskenpflicht und die Ein-Meter-Abstandsregel abgeschafft.

Schweiz: Keine Auflagen für Reisende mehr

In der Schweiz gibt es keine Auflagen mehr bei der Einreise, mit dem 1. April sind auch die letzten landesweiten Covid-Maßnahmen aufgehoben worden. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen fiel, die Swiss-Covid-App zur Kontaktverfolgung wurde deaktiviert. Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich nun nicht mehr isolieren. Die Behörden riefen die Menschen aber dazu auf, bei Symptomen zu Hause zu bleiben. Die Regierung begründete die Schritte mit der hohen Immunität in der Bevölkerung und der stabilen Lage auf den Intensivstationen. Allerdings will die Regierung bis zum Frühling 2023 "erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit" aufrechterhalten, die Kantone können eigenständig schärfere Maßnahmen verordnen.

Österreich mit Rolle rückwärts

In Österreich wurden am 5. März fast alle Beschränkungen aufgehoben. Nach stark einem starken Anstieg der Inzidenzzahlen folgte am 24. März die Rolle rückwärts, die FFP2-Maske ist seitdem in nahezu allen Innenräumen wieder Pflicht. Außerdem trat eine neue Quarantäne-Regelung in Kraft, "weil in den Spitälern das Personal wirklich am Anschlag war“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im ORF-Radio. Einreisende Urlauber benötigen laut 3G-Regel einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test (Schnelltest bis 24 Stunden, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise). Achtung: In Wien gelten teils schärfere Regeln als anderswo, zum Beispiel ist für Restaurants, Bars und Cafés ein 2G-Nachweis erforderlich.

Niederlande öffnen sich fast komplett

Auch die Niederlande haben mittlerweile alle Coronamaßnahmen aufgehoben. Nur im öffentlichen Nahverkehr und in Flugzeugen soll noch die Maskenpflicht gelten. Bei der Einreise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung nötig, ungeimpfte Einreisende über zwölf Jahren brauchen einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt). Eine Quarantänepflicht gibt es nicht.

Kaum noch Covid-19-Regeln in Frankreich

In Frankreich gibt es kaum noch Covid-19-Beschränkungen für Einreisende aus Deutschland, lediglich Ungeimpfte müssen einen Negativtest (PCR-Test max. 72 Stunden oder Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden) haben. Auch die Coronaregeln im Land wurden weitestgehend aufgehoben. Eine für Touristen relevante Maskenpflicht besteht nur noch im öffentlichen Personenverkehr, nicht aber in Geschäften, Restaurants und Freizeitbetrieben. Kontaktbeschränkungen gibt es nicht mehr.
Reisen wie Gott in Frankreich
Auch Reisen in die französische Provence werden für Geimpfte künftig wieder leichter.
Bild: Bernhard Schmidt

Italien hat Corona-Notstand beendet

In Italien sind am 1. April mit dem Ende des Corona-Notstandes weitreichende Lockerungen in Kraft getreten. Reisende müssen jedoch nach wie vor ein Online-Formular ausfüllen, Ungeimpfte und Nichtgenesene einen negativen Test (PCR max. 72 Stunden alt, Antigen 48 Stunden) vorweisen können. Gut für Urlauber: In Hotels müssen Gäste keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis ("Green Pass") mehr vorzeigen. Auch für den Außenbereich von Bars und Restaurants sowie in Geschäften ist das Dokument nicht mehr nötig. Lediglich in den Innenräumen der Gastronomie gilt für Touristen die 3G-Regel. In allen Innenräumen gilt weiter die Maskenpflicht.

Reisegültigkeit des Impfzertifikats

Ist mein Impfzertifikat für mein Reiseziel gültig?

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Tipp: Die Gültigkeit des eigenen Impfzertifikats im Reiseland kann in der Corona-Warn-App unter Zertifikate - Impfzertifikat - Reisegültigkeit gecheckt werden.

Fast keine Maskenpflicht mehr in Polen

Reisende aus dem Schengenraum, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nach der Einreise nicht mehr in Quarantäne. Allerdings besteht für sie eine Pflicht zu einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt). Eine Maskenpflicht besteht nur noch in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Apotheken. Gesundheitsminister Adam Niedzielski empfahl jedoch, bei größeren Menschenansammlungen weiterhin eine Maske zu tragen.

Ende der Corona-Maßnahmen in Deutschland am 2. April

In Deutschland hat die Ampel-Koalition auf Betreiben der FDP den Großteil der bisherigen bundesweiten Schutzmaßnahmen am 2. April auslaufen lassen – trotz täglich annähernd einer Viertelmillion Neuinfektionen und entgegen dem Rat vieler Experten und Ethikratsmitglieder, ausnahmslos aller Bundesländer und der Kommunalverbände. Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben möglich, etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen.
Weitergehende Auflagen können die Länder in regionalen sogenannten Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Coronalage feststellt. Von den 16 Ländern machen davon aber vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch. Andere Länder schreckten davor zurück, da eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.

Tourismus-Informationen der Bundesländer

Alle Infos für Reisende und Pendler sind auf einer gesonderten Seite der Bundesregierung zusammengefasst (hier geht's zur digitalen Einreiseanmeldung). Hier sind die aktuellen Tourismus-Informationen der Bundesländer: ● Baden-Württemberg (hierzu generelle Infos) ● Bayern ● Berlin ● Brandenburg ● Bremen ● Hamburg ● Hessen ● Mecklenburg-Vorpommern ● Niedersachsen ● Nordrhein-Westfalen (hierzu häufige Fragen) ● Rheinland-Pfalz (hierzu häufige Fragen) ● Saarland ● Sachsen (hierzu häufige Fragen) ● Sachsen-Anhalt (hierzu häufige Fragen) ● Schleswig-Holstein (hierzu häufige Fragen zum Tourismus) ● Thüringen