Dass das Fahrrad gut gesichert sein muss, ist klar. Beim Umzug durch die Stadt oder beim Koffertransport in den Urlaub wird allerdings gern improvisiert. Dabei ist ein sicherer Transport auf dem Autodach so wichtig, denn im schlimmsten Fall verabschiedet sich die Ladung in der ersten Kurve Richtung Gegenverkehr. Und das kann schwere Folgen haben: einen Unfall, Punkte in Flensburg sowie Bußgeld. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat AUTO BILD alle Infos zum Thema Dachtransport: Wie belade ich mein Auto richtig? Welche Dachträger gibt es? Was sagt bei falscher Beladung der Bußgeldkatalog?
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Die richtigen Packmaße: Paragraf 22 der StVO

Lieber mal Maß nehmen: Der Gesetzgeber regelt genau, wie und was auf das Dach darf.
Lieber mal Maß nehmen: Der Gesetzgeber regelt genau, wie und was auf das Dach darf.
Der Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung beschreibt genau, wie Gepäck verladen werden darf:
• Die maximale Breite darf nicht mehr als 2,55 Meter betragen.
• Die Höhe von Fahrzeug und Ladung ist auf vier Meter begrenzt.
• Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen, so wird kein Fußgänger verletzt.
• Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 Meter hinausragen. Ausnahme: Ist die geplante Wegstrecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung auch bis zu drei Meter hinausragen. 
Wer es mit den Gesetztesvorgaben nicht so genau nimmt und dagegen verstößt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern muss mit einem Bußgeld und im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Das steht im Bußgeldkatalog:
• Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro
• Ladung höher und breiter als zulässig, Ladung ragte unzulässig nach vorne: 20 Euro
• Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert: 25 Euro
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut: 35 Euro
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut – Verkehrsteilnehmer gefährdet: 60 Euro, 1 Punkt
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut – Unfall: 75 Euro, 1 Punkt
• Auf der Autobahn mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren: 70 Euro, 1 Punkt
• Nicht vorschriftsmäßige Ladung - Verkehrssicherheit litt sehr: 80sehrerheblich, Unfall: 120 Euro, 1 Punkt
Ob Dachbox oder andere Last, die Ladung sollte nicht rutschen und der Schwerpunkt zur Verringerung der Kippgefahr möglichst tief sein. Klar, dass die Dachlast so bald wie möglich wieder entfernt wird, denn sie verschlechtert den Luftwiderstand und führt zu unnötig höherem Kraftstoffverbrauch (bis zu 1,5 l/100 km).

Verschiedene Trägersysteme für das Auto 

Um die Ladung sicher zu befestigen, sind geeignete Träger und Spanngurte notwendig. AUTO BILD empfiehlt ein für das Auto geeignetes Trägersystem mit Adaptern für jeden gewünschten Zweck. Also Radträger, Skiträger und – sofern für den Familienurlaub gewünscht – eine Dachbox. Die stabilen Kunststoff-Container sind nämlich sehr leicht und beanspruchen so nur einen Bruchteil der höchstzulässigen Dachzuladung. Die wiederum regelt der Autohersteller und informiert dazu in der Bedienungsanleitung.
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