Sie wurde angehalten, weil sie zu schnell fuhr. Dann stellte der Polizist der Amerikanerin Cecilia Abadie auch noch einen Strafzettel aus, weil sie mit der Datenbrille Google Glass Auto gefah­ren war. Begründung: Die Brille sei ein Monitor im Sichtfeld des Fahrers und deshalb verboten.

Entscheidender Beweis fehlte

Die Google-Glass-Testerin aus dem US-Bundes­staat Kalifornien zog gegen das Knöllchen vor Gericht und bekam jetzt recht. Ein Verkehrsge­richt in San Diego entschied, dass sie kein Buß­geld für das Tragen der Brille zahlen muss. Die Polizisten der Highway Patrol hätten nicht be­weisen können, dass die Datenbrille während der Fahrt eingeschaltet war, so das Gericht. Eine generelle Erlaubnis zum Tragen einer aktivierten Datenbrille sei das aber nicht.