DeinBus gegen Deutsche Bahn
Gericht gibt freie Fahrt

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Von Frankfurt nach Köln für 12,50 Euro? Mit einer Bus-Mitfahrzentrale kein Problem. Kein Wunder, dass die Bahn das Start-up-Unternehmen DeinBus stoppen wollte. Der Versuch scheiterte jetzt vorerst vor Gericht.
(dpa/cj) Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, eine Internet-Mitfahrzentrale für Fernbusreisen juristisch auszubremsen. Das Landgericht Frankfurt wies jetzt eine Unterlassungsklage des Konzerns gegen das von drei Studenten gegründete Start-up-Unternehmen Yourbus GmbH ab. Die Bahn hatte ihre Klage damit begründet, die Jungunternehmer betrieben einen Linienverkehr, für den eine spezielle Konzession nötig sei. Diese setze unter anderem einen regelmäßigen und verlässlichen Fahrplan vor. Das Landgericht befand dagegen, Unternehmen mit Sitz in Friedrichshafen habe zu Recht eine formal wirksame Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen erhalten (AZ 3-11 O 83/10). Diese sei von einer Verwaltungsbehörde erteilt worden und deshalb nicht von einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Zivilkammer des Landgerichts juristisch überprüfbar.
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Die Yourbus GmbH organisiert unter der Marke "DeinBus.de" seit Dezember 2009 Busfahrten im Internet. Wie bei einer Mitfahrzentrale können sich Reisende dort für eine Strecke zusammentun. Sind mindestens zehn Passagiere gefunden, kümmert sich das Unternehmen um einen Bus. Die Werbung lockt dabei mit Schnäppchenpreisen. Die Bundesregierung will nach jahrzehntelangen Beschränkungen neue Regelungen für den innerdeutschen Linienverkehrs mit Fernbussen umsetzen. Noch gelten in Deutschland gesetzliche Beschränkungen von 1934, die einst den Aufbau der Eisenbahnen schützen sollten. Die Bahn ist selbst Deutschlands größter Busanbieter und hatte in diesem Geschäftsfeld im vergangenen Jahr 732 Millionen Reisende. Zur Flotte gehören rund 13.000 Busse, davon gut 4700 eigene.
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