Dienstwagen - plus Steuer

Ein Dienstwagen macht was her. Auch wenn es nicht gleich der neue VW Phaeton sein muss, in dem Bundeskanzler Gerhard Schröder künftig reist. Schon ein kleiner Firmenwagen erhöht das Ansehen in der Nachbarschaft und spart auf den ersten Blick eine Menge Geld. Denn wer das Geschäftsmobil mit nach Hause nehmen darf und auch seine privaten Einkaufs- oder Urlaubsfahrten damit erledigt, muss kein eigenes Auto abstottern und wird in der Regel auch nicht von Werkstattkosten aufgefressen. Doch umsonst sind natürlich auch Dienstwagen meistens nicht.

Ob sich das lohnt, ist pauschal nicht zu beantworten. Denn dafür spielt die konkrete steuerliche Situation jedes Einzelnen eine Rolle. Sprich, ob es sich rechnet, lieber ein paar Mark mehr Steuern aufs höhere Gehalt zu zahlen oder den Dienstwagen zu nehmen. Denn auch der bringt dem Staat Geld: Für die Dienstwagen-Nutzung wird ein so genannter geldwerter Vorteil versteuert, den das Auto als Sachleistung bietet.

Zur steuerlichen Berechnung des privaten Nutzens gibt es zwei Möglichkeiten: die Fahrtenbuch- Methode oder die Ein- Prozent-Regel. Wenig gebräuchlich ist das Fahrtenbuch, in dem alle Privatfahrten einzeln aufgelistet werden. Nur sie sind zu versteuern. Doch das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwendig und empfiehlt sich von den Kosten her vor allem bei wenigen Privatfahrten. Ohne weitere Nachprüfung der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer funktioniert die verbreitete Veranschlagung nach der Ein-Prozent-Regel. Dabei wird ein Prozent des Listenneupreises als geldwerter Vorteil pro Monat pauschal veranschlagt. Dazu kommen die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Für sie werden 0,03 Prozent vom Listenpreis pro Kilometer berechnet. Dafür darf der Arbeitnehmer für diese Fahrten die Kilometerpauschale als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben.

Dienstwagen - der Vorteil

Auf den ersten Blick verwirrend: Der geldwerte Vorteil ist nur eine fiktive Zahl, die weder das Gehalt erhöht noch als Steuer gilt. Aber auf diesen geldwerten Vorteil wird Steuer erhoben und Sozialabgaben sind fällig. Wer schon den Spitzensatz der Sozialversicherung zahlt, wird nur von der Steuer noch mal zur Kasse gebeten.

Zwei Beispiele bei unterschiedlich hohem Einkommen haben wir von der ALD kalkulieren lassen, Deutschlands größtem markenunabhängigen Leasingunternehmen. Dabei handelt es sich um ein Full-Service-Leasing, bei dem alle Kosten für Versicherung, Wartung und Verschleißreparaturen bereits eingeschlossen sind. Natürlich für Neuwagen. Deshalb fallen die Kosten im Vergleich zu einem neuen Privatwagen für Wertverlust und Anschaffung üppig aus, und der finanzielle Vorteil des Dienstwagens ist groß. Wer seinen Privatwagen allerdings länger als die von uns veranschlagten drei Jahre fahren will oder mit einem günstigeren Gebrauchtwagen vorlieb nimmt, der steht nicht schlechter da.

In unseren Neuwagen-Beispielen ist der Kostenvorteil überzeugend. Beide Modelle bedeuten rund 1500 Euro mehr Nettogehalt für den Arbeitnehmer im Jahr. Trotzdem steht ein neues Auto vor seiner Tür, das nur betankt werden muss. Zahlt die Firma auch noch den Sprit, lohnt sich der Dienstwagen allemal. Und: Sogar das Unternehmen profitiert bei unseren Beispielen und kann etwa 1000 Euro pro Dienstwagen sparen.

Dienstwagen - mit Absprachen

Das könnte künftig vielleicht das schlagende Argument sein, wenn um die Gehaltserhöhung gepokert wird. Doch um Illusionen vorzubeugen – je kleiner die Firma und umso weniger Dienstwagen im Fuhrpark laufen, desto schwerer wird es, einen solchen durchzusetzen. Aber: Dienstwagen liegen im Trend und werden immer beliebter als Mittel zur Mitarbeitermotivation oder -bindung.

Wer dann endlich in die neue Limousine einsteigen darf, sollte unbedingt ein paar Eckpunkte vertraglich mit seiner Firma festhalten. So zum Beispiel, ob das Auto uneingeschränkt für Privatfahrten genutzt werden kann. Auch Fahrten ins benachbarte Ausland sind nicht selbstverständlich und unter Umständen an eine monatliche Pauschale geknüpft. Vergewissern sollten sich Dienstwagenbesitzer ebenfalls, ob alle Wartungen und Verschleißreparaturen voll mit der Leasingrate abgegolten sind. Schließlich muss auch geklärt sein, ob und in welcher Höhe eine mögliche Selbstbeteiligung an der Vollkaskoversicherung bei Unfällen auf Privatfahrten anfällt.

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