Stuttgart: Am 1. Januar 2019 tritt ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter in Kraft. Ob später auch jüngere Diesel der Euronorm 5 betroffen sein werden, hängt von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung ab. Die Einhaltung des Fahrverbots wird wohl nicht automatisiert, sonder stichprobenartig von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Dieselsünder mit Pkw sollen vermutlich 80 Euro Strafe zahlen. Die Fahrverbote in Stuttgart sollen sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehen. Für Anwohner mit älteren Dieselautos gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Für bestimmte Dienstleistungs- und Einsatzfahrzeuge gilt das Verbot nicht, ebenso nicht für Oldtimer. Gleichzeitig will die Landesregierung den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und die Elektromobilität unterstützen.
Frankfurt: Das Land Hessen muss dort nach einem Gerichtsurteil quasi in der gesamten Innenstadt zum 1. Februar 2019 ein Fahrverbot für Diesel ab Euro 4 abwärts sowie Benziner der Norm Euro 1 und 2 einrichten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Essen: In 18 von 50 Stadtteilen wird eine blaue Umweltzone eingerichtet. Dieselfahrzeuge sollen dort einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zufolge ab 1. Juli 2019 nur noch mit Schadstoffklasse Euro 5 oder höher fahren dürfen, vom 1. September an nur noch Euro 6. Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf der Hauptverkehrsader Kurt-Schumacher-Straße an. Diesel-Autos müssen dort bereits ab 1. Juli 2019 Euro 6 erfüllen.
Berlin: Die Umweltverwaltung des Berliner Senats bereitet streckenbezogene Fahrverbote ab September 2019 auf mehreren Hauptverkehrsstraßen für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder niedriger vor. Davon betroffen wäre fast jeder sechste Berliner Autofahrer, insgesamt fast 220.000 Fahrzeuge.
Hamburg: In der Hansestadt gilt bereits seit Ende Mai 2018 für zwei Straßenabschnitte für besonders schmutzige Diesel ein Fahrverbot. Der jüngste vorgestellte Luftreinhalteplan sieht vor, dass Lastwagen, die nicht der aktuellen Euro-6-Norm entsprechen, Abschnitte auf zwei Hauptverkehrsadern der Stadt nicht mehr befahren dürfen. Dies betrifft Bereiche der Stresemannstraße, Teile der stark befahrenen Max-Brauer-Allee sind auch für ältere Pkw tabu – abgesehen vom Anliegerverkehr. Die Einhaltung wird von der Polizei stichpunktartig kontrolliert.
München: Die bayerische Landeshauptstadt musste nach der Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts bis Ende 2017 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorbereiten. Zwar hat die Regierung am 23. Januar 2018 einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt, dieser sieht jedoch keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vor. Stattdessen riskiert der Freistaat lieber ein Zwangsgeld. Ob Fahrverbote aber tatsächlich verhängt werden können, hängt vom Bundesgesetzgeber ab. Während die Wirtschaft vor den Verboten warnt, sehen Umweltverbände ihre Position bestätigt – und fordern die sogenannte blaue Plakette. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Bayern verklagt, weil in der Landeshauptstadt alljährlich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an zwei Stellen überschritten werden. Da das rechtskräftige Urteil noch nicht umgesetzt wurde, hat die DUH – genau wie auch in Limburg und Reutlingen – einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt.
Ähnlich ist die Situation in Düsseldorf: Auch hier gab das Verwaltungsgericht der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) statt und räumte die Möglichkeit von Fahrverboten ein. Auch hier ging die Landesregierung in Revision vors Bundesverwaltungsgericht, dessen Entscheidung noch aussteht.
Die DUH klagt gegen mehrere Bundesländer, die für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne zuständig sind. Betroffene Städte sind neben den schon genannten Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Reutlingen, Darmstadt, Limburg, Wiesbaden, Berlin, Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen und Marbach. Außerdem macht die DUH in mehr als 40 weiteren Städten im ganzen Bundesgebiet Druck mit formalen Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid.