Gary Paffett ist beim Horrorcrash am Norisring mit Prellungen davongekommen. Wenn man so will, mit einem blauen Auge. Nachdem er in der Anfahrt auf die Grundig-Kehre die Kontrolle über seinen Mercedes verlor, krachte er zweimal in die Leitplanken und anschließend in den Audi von Mike Rockenfeller, der zu dem Zeitpunkt nichts ahnend durch die Grundig-Kehre fuhr.
„Ich musste erst einmal eine Minute sitzen bleiben und meine Gedanken sortieren. Nach so einem Einschlag weißt du nicht genau, was passiert ist“, erzählte Paffett, der gemeinsam mit Rockenfeller in ein Krankenhaus gebracht wurde. Als der Brite den behandelnden Ärzten erklärte, wie schnell er unterwegs war, "waren sie total schockiert. Sie waren überrascht, dass ich ohne Verletzungen ausgestiegen bin. Ich hatte sehr viel Glück".
Trotz Berger: Misstrauen und Grabenkämpfe
Rund 40 g haben auf Gary Paffett beim Crash gewirkt
Mercedes teilte nun mit, wie schnell Paffett bei seinem Crash letztendlich unterwegs war: Mit immerhin satten 255 km/h war der Meister von 2005 in die Leitplanke gerauscht. Dabei wirkten sechs bis acht g auf ihn ein. g-Kräfte sind Belastungen, die auf einen Menschen wirken, wenn er Beschleunigungen oder Änderungen von Geschwindigkeiten ausgesetzt ist. Im Schnitt sind es in der DTM rund 2,5 g. In der Formel 1 können es bei den neuen Boliden bis zu fünf g sein. Zum Vergleich: Auf einer Achterbahn können kurzzeitig Werte von rund vier g auftreten. Bei untrainierten Menschen kann es ab fünf bis sechs g zu Bewusstlosigkeit kommen. Kampfpiloten erleben in ihren Jets für wenige Sekunden eine Belastung von rund neun g.
Paffetts zweiter Einschlag war allerdings noch weitaus heftiger: Beim Aufprall auf Rockenfeller waren es 38 bis 40 g. Auf Paffett wirkte also das 38 bis 40-fache seines eigenen Körpergewichts ein.

An dieser Stelle finden Sie eingebettete Inhalte von FACEBOOK.

Um diese Inhalte darstellen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre jederzeit widerrufliche Einwilligung (über den Schalter oder über „Widerruf Tracking und Cookies“ am Seitenende) zur Verarbeitung personenbezogener Daten nötig. Dabei können Daten in Drittländer wie die USA übermittelt werden (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Mit dem Aktivieren des Inhalts stimmen Sie zu. Weitere Infos finden Sie hier.