Das Resultat: Die Autohersteller müssen zwar die CO2-Vorgabe aus Brüssel (Verordnung 443/2009) erreichen, haben aber die Möglichkeit, zehn Gramm CO2-Ersparnis unter anderem über Biokraftstoffe hereinzuholen. Dies ermöglicht vor allem den deutschen Herstellern, weiterhin große Autos mit starken Motoren anzubieten. Die Bedenken gegen E10 konnten sie indes nicht ausräumen – im Gegenteil: Die Freigabelisten kamen zögerlich und waren widersprüchlich. Technische Belege für eine Unbedenklichkeit auf der Grundlage seriöser Langzeitbeobachtungen sind die Autohersteller bis heute schuldig geblieben. Ebenso fehlen klare Garantiezusagen.