Die Industrie- und Handelskammer Erfurt (IHK) und der ortsansässige Taxiunternehmer Wolfgang Schwuchow gehen gerichtlich gegen die Erfurter Umweltzone vor. IHK und Schwuchow hatten bereits Anfang 2013 Widerspruch gegen das Aufstellen der Schilder eingelegt, nur etwa drei Monate nach dem Inkrafttreten der Umweltzone. So sollen zwingende Vorschriften nicht beachtet worden sein, sagt Detlef Reuter, Abteilungsleiter Innovation/Umwelt bei der IHK. Unter anderem seien lediglich die Werte einer einzigen Messstelle bei der Entscheidung berücksichtigt worden, die nicht repräsentativ für die Luft in der Stadt seien.
Weil das zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt bis in den Juni 2013 nichts in der Sache von sich hören ließ, folgte seitens der IHK und des Taxiunternehmers jetzt eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht. Erklärtes Ziel der Klagenden: die inhaltliche Prüfung des Luftreinhalteplans, der Grundlage für die Einrichtung jeder Umweltzone ist. Doch "die Denke hinter der Umweltzone ist veraltet", so Reuter weiter. Sie sei ein statisches Modell, das mit Ausnahmegenehmigungen aufgeweicht werde. So kämen in Erfurt auf 100.000 gemeldete Fahrzeuge rund 3000 solcher Ausnahmen. Zudem sprächen Klima und Kessellage der Stadt gegen die Zone.
Erfurt Stadtansicht
Thüringische Landeshauptstadt Erfurt: Nicht jeder ist hier mit der im Oktober 2012 in Kraft getretenen Umweltzone einverstanden.
Bild: dpa
Stattdessen sollte lieber an Projekten wie der bereits in der Erprobung befindlichen "umweltsensitiven Verkehrssteuerung" gearbeitet werden. Dabei ändert sich die Verkehrsführung je nach Wetterlage. Das Thüringische Landesverwaltungsamt hat nach eigener Auskunft den Anfang des Jahres eingelegten Widerspruch bereits zurückgewiesen. Man halte die Umweltzone für erforderlich, verhältnismäßig und geeignet, den Luftreinhalteplan zu erfüllen.