Höheres Bußgeld bei Punktekonto

Leser Matthias Mattuschak (Name geändert) aus Detmold hat's erwischt: Als er auf der Fahrt nach Hause sein klingelndes Handy zückt, fährt hinter ihm eine Zivilstreife. Die Beamten stoppen den Schlosser, als er das Handy noch am Ohr hat. Sie weisen sich aus, erklären dem Mann den Verstoß: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung (Paragraph 23 StVO).

Mattuschak weiß sogar gleich, was ihm blüht: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ärgerlich, aber zu verkraften. Das Telefonieren abzustreiten, erklärt er uns später, wäre albern gewesen. Doch als der Bescheid kommt, traut Mattuschak seinen Augen nicht: Statt 40 Euro werden 80 Euro Bußgeld gefordert, mit Gebühren und Auslagen soll er sogar 105 Euro zahlen. Im Bußgeldbescheid erklärt mit einem lapidaren Satz: "Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfaßt ist/sind." Empört schreibt der Leser AUTO BILD: "Ich bin vorher noch nie wegen so etwas aufgeschrieben worden. Dürfen die meine Strafe so einfach erhöhen?"

"Ja, das darf die Behörde tatsächlich", so der AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke. "Wenn ein Punktekonto nicht sauber ist, darf die Geldbuße erhöht werden. Das gilt auch, wenn diese Vorbelastung in der Kartei ganz andere Gründe hat als der aktuelle Fall." Außerdem gilt: • Der Höchstbetrag für eine solche Erhöhung liegt bei fahrlässigem Handeln bei 500 Euro, bei Vorsatz sind es sogar 1000 Euro. • An der Zahl der Punkte ändert sich aber nichts.

Bei kleineren Verstößen kann's teuer werden

Dem Leser rät der Anwalt, die Buße zu zahlen. Denn eine Verdoppelung einer geringen Geldstrafe sei durchaus üblich und im Rahmen. "Erscheint die Höhe einer Strafe aber unangemessen oder übersteigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkehrssünders, sollte man den Fall einem Verkehrsrechtsanwalt zur Prüfung vorlegen", rät Anwalt Rocke. Denn der Paragraph 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sagt auch: "Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft.

Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt." Oder, einfacher: Bei kleineren Verstößen hat man schlicht Pech, wenn der Denkzettel vergleichsweise kräftig ausfällt.

Sammeln von Bußgeldern: Wird ein Fahrer geblitzt, und zeigt das Foto ihn ohne Gurt am Steuer, wird der Gurtverstoß nicht gesondert bestraft. Das Bußgeld für den Tempoverstoß kann aber auch in diesem Fall "angemessen" erhöht werden. Wird ein Fahrer auf einer längeren Fahrt kurz hintereinander mehrfach geblitzt, wird es komplizierter. Das Gericht kann das als eine "Dauerordnungswidrigkeit" bewerten und nur eine – eventuell erhöhte – Geldbuße verhängen. Die Verstöße können aber auch als Einzelfälle bestraft werden. Die maximale Zahl von Punkten ist dabei aber auf 13 Zähler beschränkt, damit der Fahrer noch die Chance auf ein Aufbauseminar erhält.

Von

Roland Bunke