Das Amtsgericht Hamburg hat das Motorrad eines 22-Jährigen eingezogen, nachdem der Biker am 14. November 2018 mit bis zu 129 km/h durchs Stadtgebiet gerast war. Der Mann wurde wegen der "Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen" verurteilt. Seit Oktober 2017 greift hier der Paragraf 315d/f, der im Fall einer solchen Straftat eine hohe Geld- oder gar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht. Zusätzlich kann das Gericht das Fahrzeug als "Tatmittel" einziehen. Genau das ist nun mit der Streetfighter-Maschine geschehen!

Möglicher Präzedenzfall

Das Urteil von Hamburg könnte ein Präzedenzfall werden: Es ist das erste Mal, dass ein Gericht einen verurteilten Raser enteignet. Neben dem Motorrad vom Typ Yamaha MT-10 (160 PS) wurde auch der Führerschein des 22-Jährigen eingezogen. Außerdem wurde eine Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro verhängt. Wie ein Gerichtssprecher am 15. April mitteilte, hatte der Motorradfahrer zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, ihn aber dann zurückgezogen. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Eingezogenes Motorrad wird versteigert

Wie die "Hamburger Morgenpost" berichtet, kaufte der nun verurteilte Fahrer sein Motorrad im Mai 2018 und tunte es mit Teilen im Wert von 2000 Euro. Sechs Monate später dann die verhängnisvolle Raser-Fahrt: Am 14. November wurde eine Polizeistreife auf den Yamaha-Fahrer aufmerksam, als der mit Tempo 148 auf der A23 in Richtung Pinneberg fuhr – erlaubt sind dort 60 km/h. Bei Halstenbek raste er dann mit 226 km/h über die Autobahn, bevor er mit mehr als 120 km/h durch Pinneberg rauschte. Dort stoppte ihn die Polizei, die Beamten hatten die Fahrt auf Video festgehalten. Der Raser reagierte laut dem Bericht völlig geschockt auf das Urteil. Die vom Gericht eingezogene Yamaha MT-10 soll versteigert werden.

Von

Julian Rabe