EU erklärt Geoblocking für illegal
Geoblocking in der EU verboten: So reichen Sie Beschwerde ein

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Jedes Jahr locken Händler zum Black Friday und der im Vorfeld stattfindenden Black-Friday-Woche mit jeder Menge Schnäppchen. Auch auf Online-Plattformen ausländischer Händler werden Schnäppchenjäger fündig, der Bestellvorgang klappt aber nicht immer reibungslos.
Immer wieder kommt es vor, dass sich Anbieter weigern, Rechnungs- oder Lieferadressen und Kreditkarten aus einem anderen EU-Land zu akzeptieren. Mitunter sind bestimmte Versionen des Online-Shops mit besonders attraktiven Angeboten sogar nur aus dem Inland aufrufbar. Kommt es zu einer derartigen regionalen Einschränkung des Angebots, spricht man von Geoblocking – und das ist auf dem EU-Binnenmarkt nach der Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union unzulässig. Die Bundesnetzagentur ruft Verbraucher deshalb nun dazu auf, derartige Verstöße bei grenzüberschreitenden Onlineeinkäufen zu melden. Die Behörde hat dazu im Internet ein Beschwerdeformular bereitgestellt.
Gleiche Konditionen für alle
Anbieter von Waren und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt dürfen laut Netzagentur den Zugang zu ihren Onlineshops und den Kauf nicht aufgrund der Herkunft ihrer EU-Kunden einschränken. Das gelte auch für Sonderangebote im Rahmen des Back Friday, der Black Week oder dem Cyber Monday, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt. Für einheimische sowie für europäische Kunden müssten also die gleichen Konditionen gelten. Nur vereinzelt gelten Ausnahmen von der Geoblocking-Verordnung – etwa bei Streaming-Diensten oder Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich.
Nicht immer Anspruch auf Lieferung zum Wohnort
Bei der Lieferung seien allerdings Besonderheiten zu beachten. So seien Händler nicht verpflichtet, in jedem Fall bis zum Wohnort des Verbrauchers zu liefern. Dieser könne aber von Händlern eine Lieferung innerhalb von dessen Liefergebiet verlangen und den Transport an die Wunschadresse selbst organisieren. Dies könne durch die Beauftragung von Logistikunternehmen oder spezialisierten Paketweiterleitungsservices erfolgen.
Geoblocking nicht nur online verbreitet
Zu sogenanntem Geoblocking kommt es aber nicht nur beim Online-Shoppen. Auch im stationären Einzelhandel seien Verbraucher im EU-Ausland immer wieder von Benachteiligungen betroffen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, komme es etwa vor, dass günstigere Preise für das Laden von Elektroautos mitunter nur inländischen Kunden zur Verfügung gestellt würden. Außerdem erhielt die Bundesbehörde Beschwerden über Einschränkungen beim Autokauf im EU-Ausland.
So hilft die Bundesnetzagentur bei Geoblocking
Nach einer Beschwerde kann die Netzagentur die Regelungen der Geoblocking-Verordnung gegenüber Anbietern in Deutschland durchsetzen. Sie kann Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen. Bei Verstößen von Händlern aus anderen europäischen Ländern fordert die Netzagentur die nationale Behörde des betreffenden EU-Lands zu Maßnahmen auf. Bislang hätten die Unternehmen nach Intervention durch die Netzagentur in sämtlichen Fällen ihre Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung abgestellt.
(Mit Material der dpa.)
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