In Deutschland hat der alte "Lappen" seit dem 1. Januar 1999 ausgedient. Zu diesem Zeitpunkt wurde der erste EU-Führerschein gemäß der 2. EU-Führerscheinrichtline eingeführt. Mit der Umstellung auf den kreditkartengroßen Führerschein wurde auch das neue Klassensystem eingeführt: Anstelle von Klasse 1 bis 5 gibt es nun Lizenzen in den Klassen A bis E sowie M, L und T/S. Ziel der Einführung des neuen Führerscheins war es, die Arbeit für Behörden und Polizisten durch ein EU-weit einheitliches Format zu erleichtern: Fahrzeugkontrollen im In- und Ausland können schneller und problemloser durchgeführt werden. Laut Bundesdruckerei kursierten bis dahin mehr als 110 verschiedene Führerschein-Formate in den EU-Staaten.
EU-Führerschein nur 15 Jahre gültig
Der aktuelle EU-Führerschein wird seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Ältere Dokumente sind bis 2033 umzutauschen.
Am 19. Januar 2013 wurden die Vereinheitlichungen noch weiter verschärft und die sogenannte 3. EU-Führerscheinrichtlinie in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung umgesetzt. Seitdem haben alle neu ausgestellten EU-Führerscheine eine beschränkte Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss das Dokument neu beantragt werden, eine erneute Prüfung ist jedoch nicht nötig. Das Ablaufdatum dient der Fälschungssicherheit. Damit stellen die Behörden sicher, dass Passfoto und personenbezogene Daten aktuell gehalten werden. Obwohl es den EU-Führerschein nun seit fast zwei Jahrzehnten gibt, sind noch immer viele Autofahrer mit dem alten grauen oder dem 1986 eingeführten rosa Führerschein unterwegs. AUTO BILD erklärt, bis wann der alte "Lappen" getauscht werden muss und wie der neue EU-Führerschein beantragt wird.

Wie lange ist der alte Führerschein noch gültig?

Wer einen alten Führerschein aus Papier besitzt, ist verpflichtet, ihn bis zu einem bestimmten Datum umzutauschen. Das gleiche gilt für EU-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der genaue Stichtag für den Umtausch ist entweder abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers (Führerschein vor 1999) oder dem Datum der Ausstellung (Führerschein ab 1999) (die genauen Umtausch-Fristen gibt's hier). Bis zum 19, Januar 2033 soll die Umstellung auf den EU-Führerschein in Deutschland abgeschlossen sein. Geht der "Lappen" allerdings vor 2033 verloren, so wird als Ersatz schon jetzt nur noch der EU-Führerschein ausgestellt.

Beantragung und Kosten des Umtauschs

Wer noch eine alte Fahrerlaubnis besitzt, kann diese auch vor dem Ablaufdatum jederzeit umtauschen. Beantragt wird der Umtausch beim für den jeweiligen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei vier bis sechs Wochen. Bei den meisten Straßenverkehrsämtern kann aber auch ein Express-Service gebucht werden. Der neue Führerschein ist dann nach drei Werktagen verfügbar. Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein sind bundesweit gleich: Der Preis beträgt 24 Euro. Hinzu kommen eventuelle Gebühren für den Versand, die sich meist auf rund fünf Euro belaufen. Eine Express-Bestellung – sofern sie angeboten wird – kostet zwischen zehn und zwanzig Euro Aufpreis.
Zum Umtausch des Führerscheins werden folgende Dokumente benötigt:
• Biometrisches Passfoto
• Personalausweis oder Reisepass
• Alter Führerschein
• Für Führerscheine vor 1999: Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat (nicht älter als sechs Wochen)

Wie den EU-Führerschein verlängern?

EU-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen jeweils nach Ablauf von 15 Jahren immer wieder neu beantragt werden. Für die Neuausstellung des Führerscheins ist aber keine neue Prüfung oder Untersuchung erforderlich. Der Führerscheinstelle müssen lediglich ein neues Passfoto und der alte Führerschein vorgelegt werden. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von etwa 35 Euro erhoben. Zu beachten ist, dass für den Lkw-Führerschein andere Regeln gelten: Im Allgemeinen müssen die Führerscheine der Klassen C und D alle fünf Jahre erneuert werden. Voraussetzung ist eine vorherige ärztliche Untersuchung.

Was hat sich mit dem EU-Führerschein geändert?

Neben der Gestaltung (vom Papier-Dokument zum handlichen Kartenformat) hat sich vor allem die Definition der Führerscheinklassen geändert. So wurde aus der alten Pkw-Lizenz Klasse 3 die neue Führerscheinklasse B. Dabei dürfen Klasse-B-Inhaber aber nur noch Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen, bzw. schwerere Anhänger nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und Anhänger insgesamt nicht über 3,5 Tonnen liegt. Mit der alten Klasse 3 durften dagegen noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Für Führerscheinbesitzer mit alten Fahrerlaubnisklassen gilt allerdings die sogenannte Besitzstandsregelung: Wer bislang die alte Klasse 3 hatte, ist demnach zum Beispiel berechtigt, mit Fahrzeugen der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E zu fahren (siehe Tabelle unten). Ferner beinhaltet der EU-Führerschein verschiedene Codes. Diese geben Aufschluss über Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben des Fahrzeugführers. Die Schlüsselzahl "01" gibt zum Beispiel an, dass für die Führung des Fahrzeugs eine Sehhilfe benötigt wird. Die genaue Bedeutung der einzelnen Schlüsselzahlen ist hier nachzulesen.
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