EU-Knöllchen: Neue Richtlinie
EU-Parlament beschließt neue Regelung
—
Jetzt ist es fix: Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie zum Datenaustausch beschlossen. Verkehrsdelikte sollen so besser über Grenzen hinweg geahndet werden können.
(dpa/mas) Für mehr Verkehrssicherheit in Europa: Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie verabschiedet, mit der Verkehrssünder nach schweren Delikten auch über europäische Grenzen weg belangt werden können. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Die neue Regelung gilt vom 6. Mai 2015 an für schwere Verstöße wie Alkohol oder Drogen am Steuer, Überfahren einer roten Ampel oder Nutzen der falschen Spur.
Erwischt? Hier geht's zum Bußgeldkatalog
Keine Ausnahme mehr für England, Irland und Dänemark
Das klingt zunächst einmal nicht neu, schließlich sind die EU-Staaten schon seit 2013 zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Rechtliche Grundlage dafür waren die EU-Regeln für polizeiliche Zusammenarbeit. Dies ließ der Gerichtshof aber nicht gelten, weshalb die Regelung nun Teil der Verkehrspolitik ist. Zudem wurden Verkehrsverstöße in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich streng gehandhabt, und für Großbritannien, Irland und Dänemark gab es Ausnahmebestimmungen. Die fallen nun weg: Innerhalb von zwei Jahren müssen auch diese drei Länder die neue Richtlinie umsetzen.
Deutsche müssen Strafzettel aus dem Ausland aber dennoch kaum fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.
Service-Links