EU-Kommission: Nürburgring-Beihilfen unzulässig
Grünes Licht für den Verkauf

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Brüssel stuft staatliche Subventionen für den Nürburgring als ungerechtfertigt ein. Für den Verkauf der insolventen Rennstrecke gibt es aber grünes Licht.
Bild: Picture-Alliance
Der Nürburgring hat staatliche Beihilfen von fast einer halben Milliarde Euro zu Unrecht erhalten. Die EU-Kommission erklärte die Finanzhilfen am Mittwoch in Brüssel für unvereinbar mit den EU-Regeln und verlangte deren Rückzahlung. Die obersten Wettbewerbshüter hatten Beihilfen von insgesamt 456 Millionen Euro sowie weitere Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz unter die Lupe genommen. Den Verkauf der insolventen Rennstrecke in der Eifel an den Autozulieferer Capricorn billigte Brüssel hingegen. Nach Ansicht der EU-Kommission waren die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring unzulässig, weil sie den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften.
Bietverfahren in Ordnung

Die Beihilfen für den Nürburgring waren nicht zulässig - der Verkauf schon
Steuergeld gilt als verloren
Almunia betonte: „Beihilfen dürfen keine Verschwendung von Steuergeldern sein.” Allerdings könne der Nürburgring wegen seiner Insolvenz keine Rückzahlungen leisten. Letztlich gilt Steuergeld in dreistelliger Millionenhöhe als verloren. Die Entscheidung fiel damit aus wie erwartet. Für die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist sie ein gewaltiger Dämpfer - auch wenn vor allem die frühere SPD-Alleinregierung unter Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) im Brüsseler Fokus steht. Der Sozialdemokrat, der den Ausbau eines viel zu großen Freizeitparks am Nürburgring vorangetrieben hatte, wollte zunächst keine Stellung nehmen. (dpa/fh)
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