Der neue Tierpaß wird bei Reisen mit dem Haustier in Länder der Europäischen Union ab dem 1. Oktober zur Pflicht. Wegen der Tollwut-Übertragbarkeit betrifft diese Regelung speziell fleischfressende Artgenossen wie Hunde, Katzen oder Frettchen. Von der Ausweispflicht ausgenommen sind Wellensittiche oder Kanarienvögel.

Der neue Ausweis muß eindeutig zugeordnet werden können. Dafür muß das Tier künftig eine Tätowierung oder einen Mikrochip mit der Kennzeichnungsnummer tragen, die die Identifikation des Tieres ermöglicht. Allerdings sind Tätowierungen nur bis Juli 2011 zur Kennzeichnung erlaubt, danach wird ausschließlich ein Mikrochip anerkannt. Der Paß weist zudem den gültigen Impfschutz gegen Tollwut aus, der mindestens 30 Tage alt sein muß und maximal zwölf Monate vor dem Grenzübertritt erneuert wurde. Nur behördlich ermächtigte Tierärzte dürfen die Ausweise ausstellen.

Wer weiter mit dem bisherigen internationalen Impfpass unterwegs ist, muß bei einem Grenzübertritt mit Sanktionen rechnen. Wahrscheinlich wird das Tier unter Quarantäne gestellt, was unter Umständen Wochen dauern kann. Für die nicht unerheblichen Kosten muß der Halter dann aufkommen. Die neuen Bestimmungen gelten auch für die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten, jedoch nicht für Großbritannien, Irland, Schweden und Malta.