Wer Verkehrsregeln massiv missachtet oder gar in einen schweren Unfall verwickelt ist, dem droht unter Umständen der Führerscheinentzug. Bislang konnte solche Vergehen aber nicht über die EU-Landesgrenzen hinweg geahndet werden. Das dürfte sich bald ändern: Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen.
"Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos). Eine Mehrheit der EU-Staaten sieht das ähnlich und stimmte in Brüssel ebenfalls für das Vorhaben, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der ADAC sieht in einer einheitlichen Regelung ebenfalls einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Achtung, Führerschein bald EU-weit in Gefahr!

Bürgerinnen und Bürger müssen künftig damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis unionsweit zu verlieren, so das Verkehrsministerium. "Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig", sagte Wissing. Betroffen wären Verkehrssünder, die schwere Delikte begangen haben wie etwa Alkohol- oder Drogenfahrten, Rasen oder Straßenverkehrsverstöße mit Todesfolge. Auch auf Fahrverbote ab drei Monaten sollen die Regeln angewendet werden. Bei Verboten unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie dem Willen der Ministerinnen und Minister zufolge nicht greifen. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden.

Ausnahmen vorgesehen

Nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, "muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde", hieß es. In Fällen, in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, soll aber ein Fahrverbot verhängt werden und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden.

So bekommt man den Führerschein wieder

Wer seinen Führerschein verloren hat, muss dem Willen der EU-Staaten zufolge seinen Lappen aber nicht im Land des Vergehens – also beispielsweise Italien, Spanien oder etwa Portugal – neu beantragen. Es wäre nach Angaben des Verkehrsministeriums Sache des EU-Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, beziehungsweise des Landes, in dem der betroffene Verkehrssünder wohnt. Zudem könne die unionsweite Wirkung des Führerscheinentzugs in Deutschland angefochten werden, wenn Deutschland den entsprechenden Führerschein ausgestellt habe. (Mit Material der dpa)