EuGH-Urteil zu Lenkradseite
Politik darf nicht ins Lenkrad greifen

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Muss ein Pkw in einem Land mit Rechtsverkehr zwingend das Lenkrad links haben, um zugelassen zu werden? Nein, sagte jetzt der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatte die EU-Kommission gegen Polen und Litauen.
(dpa/cj) Das Lenkrad im Auto darf sich in Europa entweder auf der rechten oder der linken Seite befinden – egal, ob im Land Rechts- oder Linksverkehr herrscht. Die EU-Staaten dürfen nicht vorschreiben, dass Autobesitzer aus Sicherheitsgründen ihre Autos umbauen lassen, um sie anzupassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (27. März 2014) entschieden (Rechtssachen C-639/11 und C-61/12).
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Freier Warenverkehr ist eingeschränkt
Im Streitfall ging es um Auflagen in Polen und Litauen. In beiden Ländern herrscht Rechtsverkehr. Autofahrer zum Beispiel aus Großbritannien sind per Gesetz verpflichtet, ihre Wagen vor der Zulassung umbauen zu lassen, damit sich der Fahrersitz wie üblich links befindet. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt, weil die Regelungen aus ihrer Sicht den freien Warenverkehr beschränken. Der Gerichtshof hat nun der Klage stattgegeben und entschieden, dass die Auflagen unrechtmäßig sind. Derartige Vorschriften für Neuwagen ließen sich nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten.
Kleinere Nachrüstungen reichen aus
Auch bei Gebrauchtwagen, die bereits in einem Land mit Linksverkehr zugelassen waren, sieht der EuGH keine guten Gründe für einen Umbau. Polen und Litauen hätten nicht beweisen können, dass andernfalls die Verkehrssicherheit leide. Risiken ließen sich auch durch kleinere Nachrüstungen beheben, zum Beispiel durch zusätzliche Außenspiegel oder Änderungen an Scheinwerfern und Scheibenwischern.
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