Fahrleistung in der Kfz-Versicherung: Stufen
Welche Stufen sind üblich?
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Die jährliche Fahrleistung hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Welche Stufen üblich sind, was passiert, wenn man die Fahrleistung überschreitet und wie sie am besten berechnet wird.
Bild: AUTO BILD
Wie viele Kilometer im Jahr gefahren werden, ist ein ausschlaggebender Faktor für die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags. Je mehr gefahren wird, desto teurer fällt auch der Preis für die Police aus. Denn wenn sich ein Fahrer mehr im Straßenverkehr bewegt, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass er in einen Unfall verwickelt wird. Die Versicherer teilen die Fahrleistungen dabei in verschiedene Stufen, die sogenannten Kilometerstaffeln, ein, die jeweils eine andere Beitragshöhe nach sich ziehen.
Stufen-Einteilung der jährlichen Fahrleistung
Die meisten Versicherer orientieren sich dabei an folgenden Stufen:
• bis 9000 Kilometer
• ab 9001 bis 12.000 Kilometer
• ab 12.001 bis 15.000 Kilometer
• ab 15.001 bis 20.000 Kilometer
• ab 20.001 bis 25.000 Kilometer
• ab 25.001 bis 30.000 Kilometer
• über 30.000 Kilometer
• ab 9001 bis 12.000 Kilometer
• ab 12.001 bis 15.000 Kilometer
• ab 15.001 bis 20.000 Kilometer
• ab 20.001 bis 25.000 Kilometer
• ab 25.001 bis 30.000 Kilometer
• über 30.000 Kilometer
Für Fahrer, die unter 9000 Kilometer im Jahr zurücklegen, bieten einige Versicherer einen sogenannten "Wenigfahrerrabatt". Manche Versicherer bieten diese Vergünstigung sogar noch bei Fahrleistungen knapp über der 9000-Kilometer-Grenze.
Was, wenn ich die Fahrleistung überschreite?
Man könnte sich denken "das bekommt die Versicherung doch gar nicht mit", schließlich wird der Kilometerstand nur einmal angegeben, wenn der Versicherungsvertrag geschlossen wird. Sobald es aber zu einem Schaden kommt, der durch die Kfz-Versicherung reguliert wird, lässt sie über einen Sachverständigen bzw. die Werkstatt auch den Kilometerstand protokollieren. Wenn der Wagen mehr gelaufen hat, als er eigentlich laut abgeschlossener Police sollte, kann es zu Problemen kommen. Es kommt mindestens zu einer Neueinstufung und damit zu einer Verteuerung des Beitrags. Wurde die Fahrleistung deutlich überschritten, fordern die Versicherer Nachzahlungen. In extremen Fällen kann sogar eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags die Folge sein. Letzteres kann vor allem passieren, wenn Fahrer, die von Wenigfahrerrabatten profitieren, aber ihre Kilometergrenze weit überschreiten.
Wie errechne ich meine Fahrleistung?
Beim Errechnen der Fahrleistung berechnen Sie am besten zuerst die Strecke, die Sie in einer Woche für den Arbeitsweg benötigen. Dann addieren Sie weitere Fahrten, die Sie wöchentlich machen (z.B. zum Supermarkt, zum Sport), das gleiche gilt für Fahrten am Wochenende (z.B. zu Bekannten, auf einen Ausflug). Diese Summe rechnen Sie auf das Jahr hoch (multipliziert mit 52). Schließlich tragen Sie längere Fahrten zusammen, die hin und wieder im Jahr anfallen können (z.B. ein Besuch bei entfernt wohnenden Verwandten, Fahrt in den Urlaub) und addieren Sie mit der Summe, der wöchentlichen Alltags-Fahrten. Das Ergebnis ist Ihre Fahrleistung. Gehen Sie aber lieber auf Nummer sicher und planen noch einen kleinen Puffer ein.
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