Fahrradunfall: Urteil
Mitschuld ohne Fahrradhelm

–
Aktuelles Gerichtsurteil: Obwohl keine Helmpflicht besteht, tragen Radfahrer, die "oben ohne" bei einem Verkehrsunfall verletzt werden, eine Mitschuld!
(dpa) Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen verhindert oder reduziert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie am 17. Juni 2013 der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).
Helmpflicht für Radfahrer: Bundesverkehrsminister ist dagegen

Besser mit! Fahrradfahrer, die einen Helm tragen, gehen im Straßenverkehr auf Nummer Sicher.
Bild: Werk
Service-Links