Rechtzeitig zum Finanzamt

Der noch tiefere Griff in die Geldbörse aller Autofahrer ab 2002 ist längst programmiert: Die "Öko"-Steuer steigt um sieben Pfennig pro Liter Kraftstoff (inklusive der Mehrwertsteuer auf die Ökosteuer von sechs Pfennig), die Versicherungssteuer steigt von 15 auf 16 Prozent. Gegensteuern ist also angesagt. Doch dazu muss der Autofahrer handeln. Denn automatisch gibt es vom Finanzamt nichts. Arbeitnehmer fahren am besten, wenn Sie ihre Fahrtkosten noch im Dezember steuermindernd beim Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte 2002 eintragen lassen. Das senkt die Steuerbelastung - je nach persönlichem Steuersatz - dann bereits von Januar an Monat für Monat, weil ein Zwölftel dieses Freibetrages monatlich steuerfrei bleibt.

Die Pauschale ab 2002: 36 Cent für die ersten zehn Kilometer, 40 Cent für jeden weiteren. Einen Freibetrag allein aus den Fahrtkosten gibt es bereits, wenn der Autofahrer an mindestens 215 Tagen im Jahr jeweils 21 Kilometer Strecke (einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort) fährt. Die "verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale" beträgt für die ersten zehn Kilometer immer je 0,36 Euro und für jeden weiteren Kilometer je 0,40 Euro. Macht im Beispiel oben 1720 Euro. 1044 Euro automatisch gewährter Werbungskostenpauschbetrag werden abgezogen, bleiben 676 Euro für den Eintrag als jährlicher Freibetrag. Ergibt 56,33 Euro, die monatlich steuerfrei bleiben. Wer täglich 30 Kilometer fahren muss, kommt schon auf 1450 Euro Jahresfreibetrag. Wer 50 Kilometer zurück legt, auf 3170 Euro.

Keine Angst vor dem Papierkrieg

Spar-Formulare gibt es bei jedem Finanzamt. Und der Papierkrieg? Einfach beim Finanzamt einen "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" besorgen, ausfüllen und mit der Lohnsteuerkarte 2002 in der Sprechstunde des Finanzamtes vorlegen und den Freibetrag eintragen lassen. Erst dann die Lohnsteuerkarte 2002 beim Arbeitgeber abgeben.

Wer das schon getan hat, kann sie sich für den Gang zum Finanzamt einfach zurückgeben lassen. Wichtig: Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren müssen den Antrag beide Partner unterschreiben. Und: Freibeträge verpflichten automatisch, am Ende des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wer auf seiner Lohnsteuerkarte für 2001 bereits einen Freibetrag für Fahrtkosten hatte und diesen auch für 2002 unverändert beantragen will, abgesehen von der automatischen Umrechnung in Euro, muss nur den "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen.