Fahrtkosten
Was kann ich bei der Steuer rausholen?

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Eine ganze Menge. Denn wer mit dem Auto fährt, kann mehr abrechnen als den Fahrtkosten-Höchstbetrag von 5112 Euro pro Jahr.
Arbeitnehmer können pro Kilometer einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren als "verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale" absetzen. Das gilt ohne einen weiteren Nachweis von Kosten bis zur Grenze von 5112 Euro im Jahr. Bisher war nicht ganz klar, für welche Verkehrsmittel diese Obergrenze strikt gilt. Das Finanzministerium hat nun entschieden, dass die Grenze nur für Motorrad-, Moped- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger bindend ist. Ergeben sich aus der Entfernungspauschale für Autofahrer höhere Kosten, können sie diese auch absetzen. Sie müssen nur "nachweisen oder glaubhaft machen", dass sie die Fahrten auch tatsächlich mit dem Wagen zurückgelegt haben.
Wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Kosten die Grenze von 5112 Euro übersteigen, kann ebenfalls ein höherer Betrag angesetzt werden. Dazu müssen die tatsächlichen Kosten aber durch Tickets oder entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Kosten für Flüge sind dabei grundsätzlich ausgenommen. Weitere Besonderheiten für Autofahrer: Wer auf seinem Weg zur Arbeit regelmäßig eine Autofähre benutzen muss, kann die anfallenden Gebühren dafür zusätzlich absetzen. Sie sind durch die Entfernungspauschale steuerlich nicht abgedeckt. Die Kilometerpauschale für die Fahrtstrecke der Fähre entfällt dafür. Autofahrer können auch eine andere als die kürzeste Verbindung wählen, wenn diese "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist. Das trifft zu, wenn man die Arbeitsstätte "in der Regel schneller und pünktlicher erreicht".
Besonders rechnet es sich, Fahrgemeinschaften mit dem Auto zu bilden. Denn: Jeder Mitfahrer kann die Kilometer-Pauschalen von 36 bzw. 40 Cent in voller Höhe ansetzen. Es wird also nicht nur - wie früher - die Jahreskilometerleistung berechnet, die er mit seinem eigenen Auto in der Fahrgemeinschaft fährt. Der Grund: die Entfernungspauschale ist "verkehrsmittelunabhängig".
Wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Kosten die Grenze von 5112 Euro übersteigen, kann ebenfalls ein höherer Betrag angesetzt werden. Dazu müssen die tatsächlichen Kosten aber durch Tickets oder entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Kosten für Flüge sind dabei grundsätzlich ausgenommen. Weitere Besonderheiten für Autofahrer: Wer auf seinem Weg zur Arbeit regelmäßig eine Autofähre benutzen muss, kann die anfallenden Gebühren dafür zusätzlich absetzen. Sie sind durch die Entfernungspauschale steuerlich nicht abgedeckt. Die Kilometerpauschale für die Fahrtstrecke der Fähre entfällt dafür. Autofahrer können auch eine andere als die kürzeste Verbindung wählen, wenn diese "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist. Das trifft zu, wenn man die Arbeitsstätte "in der Regel schneller und pünktlicher erreicht".
Besonders rechnet es sich, Fahrgemeinschaften mit dem Auto zu bilden. Denn: Jeder Mitfahrer kann die Kilometer-Pauschalen von 36 bzw. 40 Cent in voller Höhe ansetzen. Es wird also nicht nur - wie früher - die Jahreskilometerleistung berechnet, die er mit seinem eigenen Auto in der Fahrgemeinschaft fährt. Der Grund: die Entfernungspauschale ist "verkehrsmittelunabhängig".
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