Feinstaubbelastung
Gesetz erlaubt Rechentricks

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Bei der Beurteilung von Feinstaubbelastung sind Rechentricks erlaubt – zum Beispiel bei Tagen mit Schnee und Eis oder bei Wüstensand in der Luft.
Im vergangenen Jahr 2012 lag in sieben der insgesamt 80 Feinstaub-Kontrollgebiete in Deutschland die Belastung an mehr als den gesetzlich zulässigen 35 Tagen über dem Grenzwert. Das geht aus dem aktuellen Luftqualitätsbericht des Umweltbundesamts (UBA) hervor. Im Jahr 2011 waren es noch 16.
Umweltzonen: Kaum Kontrollen
Einige Überschreitungstage allerdings tauchen in dieser Statistik gar nicht auf: Wurde am gleichen Tag Salz oder Sand gestreut, muss eine Überschreitung zwar gemeldet, aber nicht zu den zulässigen 35 Überschreitungstagen hinzugezählt werden. Gleiches gilt für Tage, an denen nachweislich Wüstensand in der Luft war. Grund: Die Statistik soll nur durch Menschen verursachte Feinstaubquellen berücksichtigen.
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