Wer einen Dienstwagen fährt, genießt viele Vorteile – aber auch Pflichten. Denn ein Firmenwagen ist kein Privatvergnügen auf vier Rädern. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert schnell Abmahnung, Kündigung oder saftige Schadenersatzforderungen. Das sind die größten Fehler bei der Nutzung eines Firmenwagens – und wie Sie clever vorbeugen.

Fehler 1: Falsch getankt – und teuer bezahlt

Super statt Diesel? Klingt harmlos, ist aber fatal. Der Bundesgerichtshof stuft Falschbetankung als grobe Fahrlässigkeit ein (nicht als Unfallschaden!) – und damit haftet der Fahrer. Weder Arbeitgeber noch Versicherung übernehmen die Kosten. Auch Privathaftpflichtversicherungen greifen in solchen Fällen nicht. Ergebnis: Motor kaputt und potenziell auch der Geldbeutel leer.

Fehler 2: Mit der Firmentankkarte das eigene Auto betanken

Ein Klassiker mit teuren Folgen: Wer die Firmentankkarte zweckentfremdet und damit das private Auto betankt, begeht Vertragsbruch – und verletzt obendrein Paragraf 280 BGB. Die Folge: Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung drohen. Laut einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Az. 2 Sa 526/10) darf der Arbeitgeber den entstandenen Schaden sogar mit dem Gehalt verrechnen.

Fehler 3: Dienstwagen verleihen – an Freunde oder Nachbarn

Die meisten Dienstwagen-Regelungen erlauben maximal dem Ehepartner oder Lebensgefährten die Mitnutzung – und selbst das muss versichert sein. Wer den Firmenwagen einem Freund überlässt, handelt fahrlässig. Im schlimmsten Fall drohen der Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung für Unfälle oder Schäden. Schon die unerlaubte Weitergabe kann arbeitsrechtlich ein Problem sein.

Fehler 4: Reifendruck ignorieren

Wer mit zu niedrigem Luftdruck fährt, riskiert nicht nur schnelleren Verschleiß – sondern auch ein Bußgeld. Laut Paragraf 23 StVO muss der Fahrer sicherstellen, dass sein Fahrzeug verkehrssicher ist. Bei Unfällen kann es eng werden mit dem Versicherungsschutz. Moderne Fahrzeuge haben zwar Kontrollsysteme – aber auch die muss man ernst nehmen.

Fehler 5: Spiegel nicht einklappen, Schlüssel verlieren

Klingt banal, passiert aber oft: Wer sein Auto mit ausgeklappten Spiegeln oder Antenne in die Waschanlage fährt, riskiert Schäden. Die Waschanlage haftet nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie eine Schuld trägt. Auch der Verlust des Fahrzeugschlüssels gilt je nach Situation als grob fahrlässig. Wer zu spät reagiert, riskiert den Versicherungsschutz. Wichtig: Bei digitalen Schlüsselsystemen sofort deaktivieren lassen!

Fehler 6: Nachlässiger Umgang mit dem Fahrzeug

Ein verdreckter Innenraum, Kratzer, Dellen – alles kein Problem? Doch! Der Arbeitgeber erwartet einen pfleglichen Umgang mit seinem Eigentum. Wer den Firmenwagen wie eine fahrende Müllhalde behandelt, kann arbeitsrechtlich belangt werden. Auch eine regelmäßige Wartung ist wichtig. Sonst drohen teure Reparaturen.

Fehler 7: Tiefgaragenhöhen missachten

Transporter oder Van? Dann unbedingt auf die Höhe achten. Wer mit einem zu hohen Fahrzeug in eine Tiefgarage fährt und das Dach beschädigt, wird je nach Fall als fahrlässig oder sogar grob fahrlässig eingestuft. Die Kfz-Versicherung zahlt dann nicht oder nur anteilig.

Fehler 8: Fehlendes Fahrtenbuch, nicht bezahlte Bußgelder

Wird nicht pauschal versteuert, ist ein Fahrtenbuch wichtig für die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils. Eine lückenhafte oder falsche Führung kann zu Nachzahlungen führen. Auch Verkehrsverstöße sollten ernst genommen und die entsprechenden Strafen bezahlt werden, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Fehler 9: Diensttransporter für den privaten Umzug nutzen

Klingt nach einem praktischen Deal – ist aber ein steuerlicher Stolperstein. Denn wer den Transporter privat nutzt, erhält einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Die Ein-Prozent-Regelung greift, auch wenn der Wagen nur einen Tag verwendet wird. Zusätzlich drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn der Einsatz vertraglich verboten ist – inklusive Haftung bei Unfällen.

Fehler 10: Mit dem Firmenwagen auf die Rennstrecke

Schnelle Runden auf Nürburgring & Co mögen für Hobbyfahrer ein Traum sein – für Dienstwagen sind sie aber tabu. Fast alle Überlassungsverträge verbieten den Einsatz auf nicht öffentlichen Straßen. Wer dennoch losbrettert, zahlt bei Schäden selbst – und riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft.
Dienstwagen sind ein wertvolles Arbeitsmittel – und sollten auch so behandelt werden. Wer sich an die Regeln hält, ist auf der sicheren Seite. Wer sie ignoriert, kann schnell teuer dafür bezahlen. Also: besser vorher fragen als hinterher haften!