Schweres nach unten, leichtes obenauf

Das Fahrrad muss unbedingt mit, die Kühlbox ist im Sommer unverzichtbar, und welche Frau fährt mit nur einem Paar Schuhe in den Urlaub? Wer sicher reisen und dabei auf nichts verzichten will, ist mit einem Pack-Plan gut beraten. In der Seefahrt ist er bei Containerfrachtschiffen eine Selbstverständlichkeit, aber auch Autofahrer können mit einigen Tricks komfortabler und sicherer ans Ziel kommen. Muss wirklich alles mit? So lautet die erste Überlegung. Jedes Fahrzeug, ob Anhänger oder Auto, kann nicht unendlich beladen werden. Die oberste Grenze ist stets das zulässige Gesamtgewicht. Es ist im Fahrzeugschein verzeichnet und beinhaltet das Fahrzeuggewicht inklusive Kraftstoff, Öl, Werkzeug, Ersatzrad, Gepäck und Passagiere. Die Zuladung errechnet sich aus zulässigem Gesamtgewicht minus Leergewicht (Fahrzeug mit 90 Prozent befülltem Tank und Fahrer mit 75 kg). Ebenso sind die Achslasten verzeichnet. Wird eine Achse überladen, fährt das Fahrzeug nur noch unsicher.

Die wichtigste Regel für die Kofferraumbefüllung: Schwere Sachen nach unten, leichte obenauf. So bleibt der Autoschwerpunkt tief, was vor allem in Kurven von Bedeutung ist. Wer im Kombi oder Van seine Taschen über die Rücksitzlehne hinausstapelt, schafft eine Gefahrenquelle. Bei einer Bremsung werden die Gepäckstücke zu Geschossen, selbst Trenngitter können von schweren Gegenständen aus ihrer Halterung gerissen werden. Befestigungspunkte im Kofferraum sind deswegen eine sichere Sache, weil man mit einem stabilen Gurt die Taschen fixieren kann.

Tiere im Auto sind ein Problem, der Hund sollte möglichst tief am Fahrzeugboden – vom Fahrer weit entfernt – transportiert werden. Bei Kombis oder Vans auf der Ladefläche hinter einem Gitter, für Katzen gibt es ausbruchssichere Körbe. Fahrräder, Transportboxen und Surfbretter werden oft aufs Dach geladen, aber Vorsicht: Auch hier gibt es ein Gewichts-Maximum, das nicht überschritten werden darf und in der Bedienungsanleitung verzeichnet ist. Die Montage peinlich genau nach Herstellerangabe durchführen, sonst liegt das Gepäck schnell auf der Autobahn, und der Urlaub bleibt unangenehm in Erinnerung. Treibstoff und Ärger spart ein anderer Trick, nämlich das Fahrrad am Urlaubsort günstig mieten.

Übergewicht? Ein Fall für die Polizei

Eine einfache Rechnung: Fahrer und Beifahrerin bringen 150 Kilo auf die Waage, die Kinder noch mal 100. Da bleibt für Gepäck nicht viel übrig. Überladene Fahrzeuge haben veränderte Fahreigenschaften, durch das hohe Gewicht können auch Schäden am Fahrwerk entstehen. Verkehrsunsichere Autos sind ein Fall für die Polizei. Die darf den Wagen abwiegen, im schlimmsten Fall sind 125 Euro und drei Punkte in Flensburg fällig. Unsere Beispiele zeigen, wie viel maximal an Bord sein darf:

Reisemobil: korrektes Packen nach Plan

Haushalt auf Tour. Doch Mit Pkw-Führerschein am Reisemobilsteuer, da kommen bis zu 7,5 Tonnen in Fahrt. Gefährlich, wenn dann die Ladung nicht sicher verstaut ist. Regel Nr. 1 – wie im Pkw: Alles Schwere (Konserven, Flaschen, Töpfe, Grill) so weit wie möglich unten und achsnah verstauen. Dazu bietet sich der Stauraum in den Sitztruhen und – sofern vorhanden – im doppelten Boden an. In die Staufächer ab Gürtellinie gehört nur Leichtes (Kleidung, Handtücher). Im Alkoven (Dach-Nase über dem Cockpit) sollte nur Bettzeug liegen. Regel Nr. 2: Vor allem Schweres muss gegen Verrutschen gut gesichert sein, deshalb kompakt packen. Eine Vollbremsung muss beherzt klappen – hörbar verrutschende Ladung lässt aber eventuell den Fuß vor Schreck leicht von der Bremse zucken. Regel Nr. 3: Sperriges (Campingmöbel, Schlauchboot) gehört in einen abgetrennten Außenstauraum oder in eine Dachbox. Fahrräder müssen auf einen Träger am Heck. Vorsicht: In Bodenstauräumen verlaufen oft Leitungen (Gas, Wasser, Elektro). Also so packen, dass diese nicht beschädigt werden.

Die wertvollste Ladung eines Mobils sind natürlich die Passagiere. Für die gilt die eiserne Regel: Während der Fahrt sind alle auf ihren Plätzen, und zwar angegurtet. Rumlümmeln im Alkoven und auf Bänken ist streng verboten. Vor jedem Start schließlich ist ein Rundumcheck durch den Fahrer Pflicht: Sind alle Klappen, Türen, Luken und Fenster geschlossen, Heck und Dachladungen gesichert? Erst dann sollte es auf Tour gehen – mit Sicherheit.

Tipps für unterwegs Das Übernachten im Reisemobil oder Wohnwagen ist nur auf Rastplätzen erlaubt. "Campingähnliches Leben" zu entfalten (Markise rausdrehen, Grill aufstellen) ist dabei allerdings nicht gestattet. Chemietoiletten dürfen nur in ausgewiesene Ausgüsse entleert werden. Tipp: Übernachten auf privatem Grund ist mit Genehmigung des Eigentümers natürlich gestattet. Viele Landgasthäuser oder Bauernhofläden erklären sich damit einverstanden, wenn die Besatzung einkehrt oder einkauft – fragen kostet nichts. Am besten auf die Ver- und Entsorgung von Reisemobilen sind allerdings die Campingplätze eingerichtet. Mehr Infos gibt es online unter www.caravaning-info.de