Laut der holländischen Tageszeitung Financieel Dagblad wird Formel-1-Newcomer Nyck de Vries (27/AlphaTauri) verklagt. Demnach habe die Investmentgesellschaft Investrand von Jeroen Schothorst ein Eilverfahren eingeleitet, das zu einem Gerichtsverfahren führen soll.
Grund ist ein Kredit, den der Immobilienmillionär dem Niederländer in seiner Nachwuchszeit 2018 gegeben hat. Dabei geht es um 250.000 Euro, mit denen sich De Vries einen Platz beim Formel-2-Team Prema sicherte.
Demnach wurde eine Verzinsung von drei Prozent pro Jahr und eine Beteiligung an künftigen Formel-1-Einnahmen vereinbart. Außerdem sollte das Darlehen erlassen werden, sollte der Ex-Formel-E-Weltmeister es bis 2022 nicht in die Formel 1 geschafft haben. Und genau hier beginnt das Problem.
Hintergrund: Da der Niederländer beim Großen Preis von Italien 2022 den erkrankten Alexander Albon im Williams-Cockpit ersetzte und als Testfahrer bei Mercedes unter Vertrag stand, sieht Schothorst die Bedingung als erfüllt an und erklärt damit seinen Anspruch auf die Beteiligung an De Vries‘ Gehalt im Jahr 2022.
Nyck de Vries hat beim Großen Preis von Italien 2022 den erkrankten Alexander Albon im Williams-Cockpit ersetzt.
Bild: Williams

Für den hingegen kommt seine Rolle als Test- und Ersatzfahrer bei Mercedes keinem festen Sitz gleich. Deshalb sei der Anspruch des Millionärs gemäß der Vertragsklausel das Jahr 2022 betreffend verfallen.
Angeboten habe er immerhin, zusätzlich zu den bereits bezahlten 190.000 Euro die kompletten 250.000 Euro zurückzuzahlen. Das teilte sein Anwalt Jeroen Bedaux gegenüber der Tageszeitung De Telegraaf mit. Allerdings habe Schothorst das abgelehnt.
Stattdessen klagt er nun auf Einsicht der Verträge und Einnahmen des AlphaTauri-Piloten. De Vries habe – so Schothorst –Informationen zurückgehalten und somit gegen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag verstoßen.
Schothorst erklärt sein Vorgehensweise damit, dass er in einem entscheidenden Moment in de Vries‘ Karriere in ihn investiert habe, „als niemand anderes mehr Lust dazu hatte. Wir sind nun unterschiedlicher Meinung über die Auslegung der Vereinbarung, die wir seinerzeit miteinander geschlossen haben“.
Am 3. Februar soll ein Gericht in Amsterdam in der Sache urteilen.