Freundschaftsdienste mit Folgen
Gefährliche Gefallen

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Vorsicht, Helfer: Wer anderen einen Gefallen tut, kann sich reichlich Ärger einhandeln.
Wenn Freunde zu Feinden werden
Als der nette Nachbar das Blech unter das Auto von Heinz Marres schweißen wollte, fing der Teppich im Wagen Feuer. Bald stand das ganze Fahrzeug in Flammen - und die Freundschaft vor dem Aus.
Kein Einzelfall. Immer wieder werden Freunde zu Feinden, verkrachen sich gute Nachbarn, weil bei Freundschaftsdiensten etwas Dummes passiert und die Versicherung nicht zahlt. Denn die geht bei Gefälligkeiten vom so genannten stillschweigenden Haftungsausschluss aus.
Michaela Neufeld aus der Nähe Hamburgs streitet seit Mai 2001 mit ihrer einstmals besten Freundin. Beim Transport eines Pferdes im Anhänger der Freundin baute sie einen Unfall. Hänger und Freundschaft waren hin. Weder Pferde- noch Auto- oder Privathaftpflicht wollten zahlen. Die Freundin klagte.
Auch wer sein Auto einem Führerschein-Neuling anvertraut, sieht kein Geld von der Versicherung, wenn der damit einen Unfall verursacht. Laut OLG Celle ist dieses Vertrauen des Halters grob fahrlässig, wenn er von der geringen Fahrpraxis des Helfers wusste (Az. 14 U 195/90).
Fein raus ist dagegen, wer Freunden beim Umzug hilft. Geht dabei das Auto kaputt oder wird es beschädigt, muss der Helfer nicht zahlen (OLG Frankfurt, Az. 16 U 213/96). Das gilt auch, wenn er für seine Gefälligkeit ein geringes Entgelt bekommen hat (LG Bonn, Az. 5 S 120/93).
Kein Einzelfall. Immer wieder werden Freunde zu Feinden, verkrachen sich gute Nachbarn, weil bei Freundschaftsdiensten etwas Dummes passiert und die Versicherung nicht zahlt. Denn die geht bei Gefälligkeiten vom so genannten stillschweigenden Haftungsausschluss aus.
Michaela Neufeld aus der Nähe Hamburgs streitet seit Mai 2001 mit ihrer einstmals besten Freundin. Beim Transport eines Pferdes im Anhänger der Freundin baute sie einen Unfall. Hänger und Freundschaft waren hin. Weder Pferde- noch Auto- oder Privathaftpflicht wollten zahlen. Die Freundin klagte.
Auch wer sein Auto einem Führerschein-Neuling anvertraut, sieht kein Geld von der Versicherung, wenn der damit einen Unfall verursacht. Laut OLG Celle ist dieses Vertrauen des Halters grob fahrlässig, wenn er von der geringen Fahrpraxis des Helfers wusste (Az. 14 U 195/90).
Fein raus ist dagegen, wer Freunden beim Umzug hilft. Geht dabei das Auto kaputt oder wird es beschädigt, muss der Helfer nicht zahlen (OLG Frankfurt, Az. 16 U 213/96). Das gilt auch, wenn er für seine Gefälligkeit ein geringes Entgelt bekommen hat (LG Bonn, Az. 5 S 120/93).
Rat vom Rechtsexperten
Ersthelfer am Unfallort sind grundsätzlich geschützt. Sie müssen nichts zahlen, wenn sie in der Absicht, Gutes zu tun, in einer Notsituation Fehler machen. Der Helfer ist sogar sozialversichert (§ 2 Abs.1 Ziff. 13 Sozialgesetzbuch VII), hat Anspruch auf Heilbehandlung, Krankengeld oder etwa Rente.
Und was ist mit Heinz Marres? Das ausgebrannte Auto ersetzte seine Kasko (OLG Nürnberg, Az 8 U 2161/88). Doch die Freundschaft zum Nachbarn ist dahin. Denn die Kaskoversicherung unterstellte dem Nachbarn grobe Fahrlässigkeit und forderte die Bezahlung des Schadens.
AUTO-BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke Vorsicht bei Gefälligkeiten aller Art. Hilfsbereitschaft hat sich schon oft als Bumerang für den Helfer erwiesen, und zwar immer dann, wenn er einen Schaden angerichtet hat, für den kein Versicherer aufkommt. Wer beispielsweise aus reiner Freundschaft den Wagen eines Freundes in die Werkstatt bringen will und auf dem Weg dorthin einen Unfall verursacht, weil er eine rote Ampel missachtet, wird dem Freund den Schaden am Auto ersetzen müssen.
Denn ein Rotlichtverstoß wird von den Gerichten meist als grobe Fahrlässigkeit gewertet, für die es keinen stillschweigenden Haftungsverzicht gibt. Und eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden des Fahrzeughalters erst einmal ersetzen müsste, kann den gefälligen Freund auf Erstattung der geleisteten Entschädigung in Regress nehmen.
Deshalb sollte sich jeder, der eine Gefälligkeit erweisen will, zur eigenen Sicherheit vorher einen Haftungsverzicht unterschreiben lassen - auch für den Fall grober Fahrlässigkeit.
Und was ist mit Heinz Marres? Das ausgebrannte Auto ersetzte seine Kasko (OLG Nürnberg, Az 8 U 2161/88). Doch die Freundschaft zum Nachbarn ist dahin. Denn die Kaskoversicherung unterstellte dem Nachbarn grobe Fahrlässigkeit und forderte die Bezahlung des Schadens.
AUTO-BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke Vorsicht bei Gefälligkeiten aller Art. Hilfsbereitschaft hat sich schon oft als Bumerang für den Helfer erwiesen, und zwar immer dann, wenn er einen Schaden angerichtet hat, für den kein Versicherer aufkommt. Wer beispielsweise aus reiner Freundschaft den Wagen eines Freundes in die Werkstatt bringen will und auf dem Weg dorthin einen Unfall verursacht, weil er eine rote Ampel missachtet, wird dem Freund den Schaden am Auto ersetzen müssen.
Denn ein Rotlichtverstoß wird von den Gerichten meist als grobe Fahrlässigkeit gewertet, für die es keinen stillschweigenden Haftungsverzicht gibt. Und eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden des Fahrzeughalters erst einmal ersetzen müsste, kann den gefälligen Freund auf Erstattung der geleisteten Entschädigung in Regress nehmen.
Deshalb sollte sich jeder, der eine Gefälligkeit erweisen will, zur eigenen Sicherheit vorher einen Haftungsverzicht unterschreiben lassen - auch für den Fall grober Fahrlässigkeit.
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