Ein dickes Ding, das der Bundesverkehrsminister da in der Schublade hat: Manfred Stolpe (SPD) geht auf die umstrittenen Bullenfänger los. Spätestens ab 2006 müssen alle neuen Frontschutzbügel für Geländewagen entschärft sein. Und vor allem: Auch den Altbestand will der Gesetzgeber auf die Hörner nehmen!

Der Bundestagsverkehrsausschuß hat die Regierung aufgefordert, das "Gefährdungspotential bereits zugelassener Fahrzeuge" zu entschärfen. Heißt: Runter mit den Rammen! Sonst droht schätzungsweise rund 600.000 Geländewagen-Besitzern der Entzug ihrer bisherigen Betriebserlaubnis. Stolpe: "Die Bundesregierung behält sich ein nationales Verbot von Frontschutzbügeln aus Metall vor."

Damit würde Berlin auch einer entsprechenden EU-Richtlinie gerecht werden. Es ist auch logisch richtig, was die SPD-Verkehrsexpertin Heidi Wright sagt: "Klar ist, daß die ganze Aktion nur Sinn macht, wenn alle Frontschutzbügel entweder aus dem Verkehr gezogen oder entschärft werden." Für "Altfälle" im Bestand soll es aber in jedem Fall Übergangsfristen geben. Volkmar Vogel (CDU): "Das geht natürlich nur schrittweise – etwa bei der jeweils nächsten Hauptuntersuchung."

Mit der Verschärfung folgt der Bundestag auch einer ausdrücklichen Empfehlung seiner "Kinderkommission". Diese hatte zu bedenken gegeben, daß nur ein "Teilerfolg" erzielt würde, wenn sich der Gesetzgeber nicht auch an den Abbau des Altbestands traue. Unabhängig davon soll bereits ab Juli 2005 gelten: Alle neu in den Handel kommenden Typen (Fahrzeuge, Zubehör) müssen entsprechend einer EU-Richtlinie den zahmen Normen entsprechen.

Stolpe: "Bei Aufschlagtests mit Kopf- und Beinprüfkörpern dürfen festgelegte biomechanische Grenzwerte nicht überschritten werden." Das gelte sowohl für die Originalausstattung eines Neufahrzeugs als auch für Nachrüstungen. Die Hersteller (u. a. Antec, Cobra SOR, Delta 4x4, Vestatec) haben sich bereits darauf eingestellt. Sie wollen zum Beispiel Kunststoff-Bügel mit elastischer Stahlseele anbieten.

Unbestritten ist, daß die Bullenfänger zwar in der Regel keiner Kuh schaden, dafür aber Fußgängern, vor allem Kindern. Die sind wegen ihrer geringen Größe besonders im Kopfbereich gefährdet. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entspricht der Kopfaufprall mit einem Frontschutzbügel bei 20 Stundenkilometern der physikalischen Belastung eines Pkw-Aufpralls mit Tempo 40. Allerdings: Geländewagen sind wegen der höheren Sitzposition des Fahrers und seiner dadurch besseren Übersicht auch deutlich geringer an Unfällen mit Fußgängern und Fahrradfahrern beteiligt als andere Pkw.