Enttäuschend: Da bezahlt man die Fahrstunden, den Theorieunterricht und die Prüfung (insgesamt mindestens 1500 Euro) – und dann gibt es das Objekt der Begierde, den Führerschein, nur auf Bewährung. Seit Januar 1986 ist das so, seitdem gibt es die sogenannte Probezeit. In dieser Zeit von zwei Jahren müssen sich die Führerscheinneulinge im Straßenverkehr bewähren.

Im Jahr 1999 wurde die Regelung nochmals verschärft. Seitdem kann sich die Probezeit im schlimmsten Fall sogar auf vier Jahre verlängern. Doch bevor das eintritt, muß schon einiges passieren. Zum Beispiel das: Der Fahranfänger wird bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt (Beispiele siehe Bildergalerie). Zusätzlich muß er ein neunstündiges Aufbauseminar besuchen. Die Kosten dafür betragen 150 bis 400 Euro.

Wurde die Probezeit des Fahranfängers bereits verlängert und wird er erneut bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt, flattert eine schriftliche Verwarnung ins Haus. Garniert mit der Empfehlung, sich innerhalb von zwei Monaten einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Bei erfolgreicher Teilnahme werden zwei Punkte aus dem Flensburger Verkehrszentralregister gelöscht. Wer bereits eine Verwarnung kassiert hat und nach einer Frist von zwei Monaten einen weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, gibt den Führerschein mindestens drei Monate ab.

Doch es geht auch anders. Seit November 2004 läuft in fast allen Bundesländern ein Modellversuch zur Verringerung der Probezeit. Durch Teilnahme an einem sogenannten FSF-Seminar wird die Probezeit um ein Jahr reduziert. Teilnehmen darf jeder, der seit sechs Monaten einen Führerschein besitzt – und 270 Euro für das Seminar.

Von

Lars Zühlke