Führerschein in Gefahr
Der Kampf um die Lizenz

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Ist der Schein futsch, gerät manch Autofahrer in Existenznot. Doch kämpfen kann sich lohnen.
Schnelle Fahrt mit Folgen
Matthias Müncher*, selbstständiger Versicherungskaufmann, sah sich trotz sehr guter Geschäfte plötzlich vor dem Aus: Der Vielfahrer war außerorts mit 71 Sachen zu viel geblitzt worden. Dafür sieht der Bußgeldkatalog als "Regelsatz" 375 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot vor.
Der Müncher, der täglich Kunden mit dem Auto besuchen muss, wäre bei Durchsetzung dieser Strafe in Existenznot geraten. Doch Anwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt paukte seinen Mandanten raus: "Wir hatten Erfolg mit Paragraph vier der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)." Der sieht vor, dass von einem Fahrverbot abgesehen oder dass es abgemildert werden kann, wenn dafür die Geldbuße erhöht wird.
Doch automatisch läuft nichts, für Milde müssen die Voraussetzungen stimmen – wie in diesem Fall. Der Anwalt: "Mein Mandant ist Alleinverdiener mit fünfköpfiger Familie. Seine Kunden sitzen im Großraum Rhein-Main. Er muss täglich oft mehrere Kunden besuchen, häufig gleich nach einem Anruf. Ohne Auto ist das nicht möglich."
* Name geändert
Der Müncher, der täglich Kunden mit dem Auto besuchen muss, wäre bei Durchsetzung dieser Strafe in Existenznot geraten. Doch Anwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt paukte seinen Mandanten raus: "Wir hatten Erfolg mit Paragraph vier der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)." Der sieht vor, dass von einem Fahrverbot abgesehen oder dass es abgemildert werden kann, wenn dafür die Geldbuße erhöht wird.
Doch automatisch läuft nichts, für Milde müssen die Voraussetzungen stimmen – wie in diesem Fall. Der Anwalt: "Mein Mandant ist Alleinverdiener mit fünfköpfiger Familie. Seine Kunden sitzen im Großraum Rhein-Main. Er muss täglich oft mehrere Kunden besuchen, häufig gleich nach einem Anruf. Ohne Auto ist das nicht möglich."
* Name geändert
Strategien gegen Fahrverbote
Doch Behauptungen allein reichen vor Gericht nicht aus. So prüfte das AG Linz am Rhein etwa Münchers Terminkalender und wirtschaftliche Situation genau. Zudem zeigte sich der Mann "voll umfänglich geständig". So urteilten die Richter, dass nur ein Monat Fahrverbot und dafür eine auf 500 Euro erhöhte Geldbuße "tat- und schuld-angemessen" seien (Az. 2040 Js 31125/02.3 OWi).
AUTO BILD-Experte und Anwalt Rolf-Peter Rocke: "Auch wer etwa glaubhaft machen kann, dass er nur einen Augenblick unaufmerksam war und deshalb ein Tempolimit übersehen hat, handelte womöglich nur leicht fahrlässig und kann den Führerschein behalten, entschied der Bundesgerichtshof (Az. 4 StR 638/96)." Doch den Führerschein kann es auch schleichend erwischen, wenn der Autofahrer Punkt für Punkt in Flensburg sammelt. Denn bei 18 Zählern ist Schluss, dann wird der Schein entzogen.
Beste Strategie dagegen: Vorbeugen und in einem freiwilligen Seminar in der Fahrschule (um 300 Euro) bis zu vier Punkte abbauen. Weiterer Tipp: Wer erstmals (oder nach zwei Jahren wieder) ein Fahrverbot von einem Monat erhält, kann den Zeitraum innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung selbst wählen. Anwalt Rocke: "Wer es sich leisten kann, bummelt seine führerscheinlose Zeit dann eben im Urlaub auf Mallorca ab."
AUTO BILD-Experte und Anwalt Rolf-Peter Rocke: "Auch wer etwa glaubhaft machen kann, dass er nur einen Augenblick unaufmerksam war und deshalb ein Tempolimit übersehen hat, handelte womöglich nur leicht fahrlässig und kann den Führerschein behalten, entschied der Bundesgerichtshof (Az. 4 StR 638/96)." Doch den Führerschein kann es auch schleichend erwischen, wenn der Autofahrer Punkt für Punkt in Flensburg sammelt. Denn bei 18 Zählern ist Schluss, dann wird der Schein entzogen.
Beste Strategie dagegen: Vorbeugen und in einem freiwilligen Seminar in der Fahrschule (um 300 Euro) bis zu vier Punkte abbauen. Weiterer Tipp: Wer erstmals (oder nach zwei Jahren wieder) ein Fahrverbot von einem Monat erhält, kann den Zeitraum innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung selbst wählen. Anwalt Rocke: "Wer es sich leisten kann, bummelt seine führerscheinlose Zeit dann eben im Urlaub auf Mallorca ab."
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