Schön, wenn Politik mal erfolgreich ist. Wie mit dem Führerschein mit 17, dem "begleiteten Fahren". Seit 2004 Modellversuch, wird er 2011 "bundeseinheitliches Dauerrecht". Rund 380.000 junge Leute haben die Möglichkeit bislang genutzt. Und dabei nachweislich weniger Unfälle gebaut als übliche Fahranfänger. Wie es ab 17 ans Steuer geht, hier wird es in Frage und Antwort geklärt:
Wann kann die Ausbildung starten?
Sechs Monate vor dem 17. Geburtstag – das ist auch der Zeitpunkt, zu dem Verkehrsübungsplätze junge Leute in Begleitung auf ihr Trainingsgelände lassen.
Führerschein mit 17
Hoppla – aber macht nichts. Denn Papa und Tochter sind auf einem Verkehrsübungsplatz. Das geht ab 16,5 Jahren.
Läuft die Ausbildung anders als üblich ab? Nein. Wer den Führerschein mit 17 erwerben will, durchläuft die übliche theoretische und praktische Ausbildung, mit allen vorgeschriebenen Pflichtstunden. Auch die Prüfungen sind gleich, der Führerschein mit 17 kommt deshalb also nicht teurer. Wie sieht die besondere Fahrerlaubnis aus? Wer die Prüfungen besteht, erhält eine besondere Prüfbescheinigung. Sie erlaubt, Kraftfahrzeuge der Klasse B, also bis 3,5 Tonnen, zu fahren. Aber nur in Begleitung von Führerscheininhabern, die in der Bescheinigung namentlich aufgeführt sind – hier kommen dann meist die Eltern ins Spiel.
Welche Bedingungen gelten für die Begleiter? Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B (früher Drei) mindestens seit fünf Jahren besitzen. Zudem dürfen sie nicht mehr als drei Punkte haben. Die Zahl der Begleiter ist nicht beschränkt, auf der Bescheinigung ist Raum für den Eintrag von bis zu fünf. Darf ein betrunkener eingetragener Begleiter chauffiert werden? Nein, denn auch für die Begleiter gelten die Promille-Vorschriften. Zumindest ein offizieller Begleiter im Auto muss diese beim Fahren einhalten. Was passiert also ohne eingetragenen Begleiter? Fällig werden ein Bußgeld von 50 Euro und ein Punkt. Gravierender: Die Fahrerlaubnis wird kassiert, vor einer Neuerteilung ist ein Aufbauseminar verpflichtend.
Darf auch im Ausland gefahren werden? Nein, an der Grenze muss ein anderer ans Steuer. Die einzige Ausnahme ist Österreich, dort gelten die Regelungen wie in Deutschland. Wie läuft der Umtausch in den normalen Schein? Zum 18. Geburtstag wird die Bescheinigung einfach in den üblichen EU-Führerschein getauscht. Und ab da heißt es dann: endlich ohne Papa ans Steuer!

Von

Roland Bunke