Führerschein-Recht
Die Fallen beim Fahrverbot

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Bei einem Fahrverbot muss sich der Sünder an genaue Spielregeln halten – sonst droht Führerscheinentzug.
Fahrverbot im Jahresurlaub?
Es gibt Worte, die nimmt kein Autofahrer leicht. "Fahrverbot" ist so eins. Rund 430.000-mal wurde es im vergangenen Jahr ausgesprochen. Und doch ist diese Maßnahme nur der zweitstärkste Schuss vom Amt. Denn dabei gibt es die Lizenz – im Gegensatz zum Führerscheinentzug – nach Ablauf der Frist einfach zurück.
Bei Fahrverbot also einfach den Schein abgeben und gut? Nein – denn auch hier gilt es, Fristen und Fallen zu beachten. Das beginnt mit dem Eintreffen des Bußgeldbescheids. Legt der Betroffene keinen Einspruch ein, wird das Fahrverbot zwei Wochen später gültig. Wer dagegen in den letzten zwei Jahren vor der Verkehrssünde nicht schon einmal ein Fahrverbot kassiert hatte, hat Glück im Unglück. Denn für ihn gilt: Das Fahrverbot beginnt spätestens erst nach Ablauf von vier Monaten, gerechnet vom Tag der Rechtskraft der Entscheidung (§ 25 Straßenverkehrsgesetz).
Erfreuliche Konsequenz: Der Betroffene kann planen, etwa das Fahrverbot mit dem Jahresurlaub kombinieren. Immer aber gilt: Wer nach Ablauf der Schonfrist weiterhin ein Kraftfahrzeug lenkt und erwischt wird, auch wenn er denFührerschein in der Tasche hat, dem droht mindestens ein doppelt so langes Fahrverbot.
Bei Fahrverbot also einfach den Schein abgeben und gut? Nein – denn auch hier gilt es, Fristen und Fallen zu beachten. Das beginnt mit dem Eintreffen des Bußgeldbescheids. Legt der Betroffene keinen Einspruch ein, wird das Fahrverbot zwei Wochen später gültig. Wer dagegen in den letzten zwei Jahren vor der Verkehrssünde nicht schon einmal ein Fahrverbot kassiert hatte, hat Glück im Unglück. Denn für ihn gilt: Das Fahrverbot beginnt spätestens erst nach Ablauf von vier Monaten, gerechnet vom Tag der Rechtskraft der Entscheidung (§ 25 Straßenverkehrsgesetz).
Erfreuliche Konsequenz: Der Betroffene kann planen, etwa das Fahrverbot mit dem Jahresurlaub kombinieren. Immer aber gilt: Wer nach Ablauf der Schonfrist weiterhin ein Kraftfahrzeug lenkt und erwischt wird, auch wenn er denFührerschein in der Tasche hat, dem droht mindestens ein doppelt so langes Fahrverbot.
Ausweglos – der internationale Schein
Doch es reicht nicht, sich bloß vom Steuer fern zu halten. Der Führerschein muss natürlich abgegeben werden, und zwar rechtzeitig. Denn erst wenn er in der zuständigen "amtlichen Verwahrung" ist, beginnt die Zeit zu laufen. Wer also nach der Rechtskraft des Fahrverbots noch Zeit bis zur Abgabe verbummelt, verlängert seine Zeit ohne Lizenz unnötig.
Wo der Schein abgegeben wird, ist lokal verschieden geregelt. Möglich ist mitunter die Abgabe beim Polizeirevier, stets aber das Einsenden per Einschreiben. Im Zweifel sollte die zuständige Behörde gefragt werden. Das ist entweder die Bußgeldstelle oder – nach einem Gerichtsentscheid – die Staatsanwaltschaft. Zurück gibt es die Lizenz dann meist per Post, häufig bereits vor Ablauf des Fahrverbots. Doch der Hinweis auf den Ablauftag (24 Uhr!) sollte unbedingt ernst genommen werden. Wer auch nur eine Stunde vorher am Steuer erwischt wird, dem droht Führerscheinentzug.
Das gilt übrigens auch für ganz Schlaue, die ihre Auszeit mit einem internationalen Führerschein oder dem eines EU-Staates überbrücken wollen – denn auch die müssen abgegeben werden. Wer sich mit einem solchen Papier oder einer exotischen Lizenz aus Übersee erwischen lässt, handelt dümmer, als die Polizei erlaubt.
Wo der Schein abgegeben wird, ist lokal verschieden geregelt. Möglich ist mitunter die Abgabe beim Polizeirevier, stets aber das Einsenden per Einschreiben. Im Zweifel sollte die zuständige Behörde gefragt werden. Das ist entweder die Bußgeldstelle oder – nach einem Gerichtsentscheid – die Staatsanwaltschaft. Zurück gibt es die Lizenz dann meist per Post, häufig bereits vor Ablauf des Fahrverbots. Doch der Hinweis auf den Ablauftag (24 Uhr!) sollte unbedingt ernst genommen werden. Wer auch nur eine Stunde vorher am Steuer erwischt wird, dem droht Führerscheinentzug.
Das gilt übrigens auch für ganz Schlaue, die ihre Auszeit mit einem internationalen Führerschein oder dem eines EU-Staates überbrücken wollen – denn auch die müssen abgegeben werden. Wer sich mit einem solchen Papier oder einer exotischen Lizenz aus Übersee erwischen lässt, handelt dümmer, als die Polizei erlaubt.
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