Führerschein verloren/gestohlen
Der Weg zum Ersatz-Führerschein

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Ein verlorener oder gestohlener Führerschein ist immer ärgerlich. So schnell es geht, muss Ersatz her, denn in Deutschland gilt bei jeder Fahrt die Mitführpflicht. Anderenfalls droht ein Bußgeld.
Bild: Auto Bild Montage
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Führerschein - Picture Alliance
1. Führerschein verloren oder gestohlen: Was ist zu tun?
2. Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung nötig?
3. Kann ich kurzzeitig ohne Führerschein Auto fahren?
4. Wo kann der Führerschein beantragt werden?
5. Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Führerscheins?
6. Welche Kosten drohen bei Verlust des Führerscheins?
7. Was mache ich, wenn ich den Führerschein wiederfinde?
2. Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung nötig?
3. Kann ich kurzzeitig ohne Führerschein Auto fahren?
4. Wo kann der Führerschein beantragt werden?
5. Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Führerscheins?
6. Welche Kosten drohen bei Verlust des Führerscheins?
7. Was mache ich, wenn ich den Führerschein wiederfinde?
Der Verlust des Führerscheins ist immer ärgerlich – egal, ob verloren oder gestohlen. Denn das bedeutet zeitaufwendige Behördengänge sowie unnötige Kosten. Doch die lassen sich nicht vermeiden, denn in Deutschland ist es Pflicht, seine Fahrerlaubnis ständig mitzuführen. Bei einer Kontrolle muss der Führerschein vorgezeigt werden, ansonsten droht eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Wer seinen Führerschein verloren hat, der muss die theoretische und praktische Prüfung nicht noch einmal ablegen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Es muss lediglich ein neues Führerscheindokument beantragt werden. Das geht bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Welche Unterlagen für den Antrag eines neuen Führerscheins benötigt und welche Kosten dafür eingeplant werden müssen, weiß AUTO BILD. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Führerschein-Verlust.
Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte die Führerscheinstelle aufsuchen. Zur Beantragung des neuen Dokuments müssen verschiedene Unterlagen mitgebracht werden (siehe Punkt 2). Wenn der Führerschein verloren gegangen ist, zählt dazu eine eidesstattliche Erklärung. Diese kann sogar selbst aufgesetzt werden. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass Sie Ihren Führerschein verloren haben. Außerdem sollte die Nummer des Führerscheins, das Ausstellungsdatum der Karte sowie der Name der Ausstellungsbehörde vermerkt sein. Falls Ihnen Informationen dazu fehlen, kein Problem. Ihre zuständige Führerscheinbehörde hilft dabei. Wurde der Führerschein hingegen gestohlen, so muss umgehend die Polizei aufgesucht werden. Auf einer Dienststelle wird dann eine Diebstahlanzeige aufgenommen, die dann bei der Beantragung eines neuen Führerscheins als Nachweis über den Verlust dient.
Egal, wo in Deutschland ein neuer Führerschein beantragt wird, es sind immer die gleichen Dokumente Pflicht. So müssen zur jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass sowie die Meldebescheinigung mitgebracht werden. Hinzu kommt ein biometrisches Passfoto in der Größe 35 x 45 Millimeter. Wichtig: Auf dem Foto darf keine Kopfbedeckung zu sehen sein. Wenn der Führerschein gestohlen wurde, so muss die Diebstahl-Anzeige bei der Behörde vorgelegt werden. Haben Sie den Führerschein verloren, muss eine eidesstattliche Versicherung her. Ein weiterer Hinweis: Wenn der verlorene Führerschein kein EU-Führerschein war und nicht in der von Ihnen aufgesuchten Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, werden die Fahrerlaubnisdaten von der Ausstellungsbehörde des verlorenen Führerscheins gebraucht. Das Verfahren nennt sich Karteikartenabschrift. Dieser Schritt entfällt, wenn ein EU-Führerschein vorliegt, denn die Daten sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Da in Deutschland die Mitführpflicht des Führerscheins gilt, droht ein Bußgeld, wenn die Polizei einen Autofahrer ohne dieses Dokument erwischt. Es besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Führerschein zu erhalten, doch dieser ist nur in Deutschland gültig. Eine andere Option ist eine sogenannte Ausnahmegenehmigung über die Befreiung der Mitführpflicht des Führerscheins. Diese Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg keine Punkte oder andere Eintragungen vorhanden sind, die einer Ausstellung widersprechen.
Ein Antrag für neue Führerscheindokumente kann nur bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer städtischen Verwaltung nach der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Zu beachten ist, dass der Antrag für einen neuen Führerschein nur persönlich gestellt werden kann. Über das Internet oder per Post geht es aus Datenschutzgründen nicht.
Wie lange es dauert, bis der neue Führerschein da ist, ist unterschiedlich. In der Regel können dafür aber zwischen vier und sechs Wochen eingeplant werden. Wer in Berlin wohnt, kann ihn vermutlich schneller abholen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Mancherorts bieten die Führerscheinstellen gegen Gebühr einen Expressdruck an, dann sollte der Führerschein innerhalb von drei Tagen fertig sein. Und wer nicht extra wieder zur Fahrerlaubnisbehörde gehen möchte, um seinen Führerschein abzuholen, der kann bei einigen Behörden gegen einen kleinen Aufpreis den Versand nach Hause auswählen.
Die Kosten für einen neuen Führerschein variieren stark, da jede Verwaltung andere Preise berechnet. Auch sind die Preise für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins oder die für eine Ausnahmegenehmigung über die Befreiung der Mitführpflicht des Führerscheins nicht einheitlich geregelt. Die Kosten für den vorläufigen Führerschein liegen bei den meisten Behörden zwischen 10 und 25 Euro. Hier eine Übersicht über die Kosten in einigen Städten, falls der Führerschein nicht mehr auffindbar ist:
Wer plötzlich seinen alten Lappen wiederfindet, der sollte sich nicht darüber ärgern und ihn schnellstmöglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Das geht ohne eine Terminvereinbarung. Wer ihn per Post zurückschickt, sollte eine kurze Erklärung hinzufügen. Wichtig ist nur, dass der alte Führerschein zurückgegeben wird, da sonst ein Bußgeld von 25 Euro fällig wird.
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