Fußball-WM in Russland: Das bedeutet Partystimmung für ganz Deutschland! Auch hupende und feiernde Fans im Auto gehören spätestens seit der WM 2006 im eigenen Land dazu. Autokorsos machen Spaß, die Spiele gerade des deutschen Teams eignen sich perfekt, um mit anderen Fans auf der Straße zu feiern. Trotzdem gibt es Regeln, die es zu beachten gilt – die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch in der Jubel-Kolonne. AUTO BILD erklärt die wichtigsten Vorschriften und sagt, was passieren kann, wenn man sich nicht daran hält.

Autokorso zur WM: Was ist erlaubt – was nicht?

Orientiert man sich strikt an der StVO, so sind Autokorsos verboten. Unnützes Hin- und Herfahren ist genauso unerlaubt wie das Erzeugen von unnötigem Lärm, allerdings drückt die Polizei während einer WM erfahrungsgemäß ein Auge zu. Folgende Regeln sind dennoch zu beachten:
• Anschnallen: Auch im Autokorso gilt die Anschnallpflicht. Nur bis Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) darf ohne Gurt gefahren werden.
• Keinen Alkohol: Beim Fußball gucken wird gerne mal ein Bier getrunken – oder mehrere. Fahren sollte man dann nicht mehr. Auch im Autokorso gilt die Promillegrenze von 0,5.
• Nicht zu viele Mitfahrer: Die im Fahrzeugschein vermerkte Personenbeschränkung im Fahrzeug gilt auch während der WM. Ist ein Auto nur für fünf Personen zugelassen, darf man auch im Siegestaumel nur maximal fünf mitnehmen.
• Vorsicht mit Flaggen: Der Fahrer muss stets freie Sicht haben. Flaggen dürfen den Blick auf den Verkehr nicht beeinträchtigen. Andernfalls droht ein Bußgeld.
• Nicht hupen: Wird während eines Autokorsos gerne gemacht – ist aber trotzdem verboten. Grund: In Deutschland dient hupen ausschließlich als Warnsignal. Unnötiges Betätigen der Hupe kann ein Bußgeld nach sich ziehen, Polizisten drücken aber auch hier oft ein Auge zu.
• Abstand halten: Auch im Autokorso muss genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug gehalten werden. Gerade in solchen Situationen ist das Risiko eines Auffahrunfalls sehr hoch. Falls ein Aufprall nicht verhindert werden konnte, gilt es, sofort die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen.
• Sensoren freilassen: Bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen dürfen Kameras und Sensoren nicht von Fanartikeln oder Aufklebern verdeckt werden. Die allseits beliebte Spiegelsocke beispielsweise ist bei modernen Spiegeln mit Totwinkelwarnern verboten.
• Nicht zu laut sein: Musik, Trillerpfeifem, Freudengeschrei – beim Autokorso nicht unüblich. Trotzdem sollten Sie darauf verzichten und lieber leise feiern. Schließlich könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Wir sind gespannt, wie die Polizei mit diesem Thema umgehen wird.
Ein Video des ADAC zeigt, wie gefährlich falsches Verhalten im Autokorso sein kann:

Das kosten Verstöße im Autokorso

Wer gegen die oben vorgestellten Regeln verstößt, kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Hier ein Überblick über die Bußgeldbeträge, die bei Verstößen drohen.
Unnötiger Lärm durch Benutzung des Fahrzeugs: 10 Euro
Unnützes Hin- und Herfahren in geschlossener Ortschaften mit Belästigung anderer: 20 Euro
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt: 30 Euro
Mehr Personen im Fahrzeug als zulässig: 5 Euro
Hupe oder Lichthupe unnötig eingesetzt: 10 Euro
Warnblinklicht ohne Grund eingeschaltet: 5 Euro
Sicherheitsabstand bis 80 km/h nicht eingehalten: 25 Euro
... mit Gefährdung: 30 Euro
... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
Fahren mit Beeinträchtigung von Sicht und/oder Gehör: 10 Euro
Autokorso, Public Viewing und Co.: Hier erklärt die Polizei, was erlaubt ist!

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Fehlverhalten während eines Autokorsos kann übrigens auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Zwar entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Unfallopfer. Wenn allerdings eine Verletzung durch ein eigenes Mitverschulden, wie die Verletzung der Anschnallpflicht, entsteht, könne dies zu einer Mithaftung führen, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). War der Unfallverursacher alkoholisiert, muss er damit rechnen, dass der Versicherer bis zu 5000 Euro des Schadens zurückfordert. Auch können die Leistungen einer Vollkaskoversicherung gekürzt werden, wenn Alkohol am Steuer im Spiel war.
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Von

Julian Rabe