Wenn ein Fußgängerüberweg per Straßenschild angekündigt wird, ist unmissverständlich klar: Autofahrer müssen die Geschwindigkeit drosseln. Denn an einem Zebrastreifen, wie der Fußgängerüberweg umgangssprachlich genannt wird, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang. Die Regeln sind eindeutig: Sobald zu erkennen ist, dass jemand den Überweg nutzen will, muss man als Autofahrer anhalten.

Immer die Umgebung beobachten

Bedeutet also: Fußgänger, die am Bordstein eines Überweges stehend auf die Fahrbahn blicken, geben zu erkennen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen. Man muss sogar damit rechnen, dass Fußgänger einige Meter vor und nach dem Überweg die Fahrbahn überqueren wollen und sollte daher zusätzlich auch die Umgebung beobachten.
Grundsätzlich gilt: Wer vom Fahrrad absteigt und dieses über den Zebrastreifen schiebt, gilt im Straßenverkehr als Fußgänger und hat somit Vorrang. Allerdings gilt auch: Wer nicht vom Fahrrad absteigt, genießt auf dem Fußgängerüberweg auch keinen Vorrang. Der Fahrradfahrer muss stattdessen warten, weil der Straßenverkehr Vorrang hat.

Bußgeld in Höhe von 80 Euro

Übrigens: Wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, dem droht ein Bußgeld von 80 Euro. Was in dem Fall unter "mäßig" zu verstehen ist, legen die Gerichte aus. Experten empfehlen deshalb, knapp vor dem Überweg nicht viel schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Hinzu kommt: Wenn Autofahrer an einem Fußgängerüberweg überholen wollen, droht ihnen ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro. Dieselbe Summe wird fällig, wenn man jemanden, der berechtigt ist, den Zebrastreifen zu überqueren, diesen nicht überqueren lässt. Bei einer Gefährdung sind 100 Euro fällig. In allen Fällen gibt es zudem einen Punkt in Flensburg.