Geblitzt ohne Auto: Mann bekommt trotzdem ein Bußgeld
Irre Verwechslung: Mann wehrt sich gegen Bußgeld – ohne Erfolg

Diese Story ist haarsträubend: Ein Mann soll ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zahlen. Dabei hat er gar kein Auto.
Bild: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker
Diese Verwechslung ist reichlich kurios. Und beschäftigt immer noch die Gerichte. Ausgang? Aktuell offen!
Was war passiert? Ein Mann aus Berlin hat einen Strafzettel bekommen, weil er mit seinem Auto zu schnell war und geblitzt wurde. Der 63-jährige Thomas Wiegold war im Mai 2023 in Kaltenkirchen angeblich sieben km/h zu schnell.
Er sollte 20 Euro zahlen. Doch das sah Wiegold nicht ein. Denn der Mann hat gar kein Auto. Er war daher auch nicht in Kaltenkirchen unterwegs, geschweige denn zu schnell, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Sein Einspruch brachte nichts. Erst sein eingeschalteter Anwalt erreichte etwas. Und jetzt wurde es komplett kurios.
Fehlerhafte Online-Recherche
Denn bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsübertretung bzw. des Fotos wurde ganz offensichtlich ein Fehler gemacht: Durch eine Online-Recherche geriet Thomas Wiegold aus Berlin, ein renommierter Experte für Verteidigungspolitik, irrtümlich ins Visier der Polizei. Eine Beamtin hielt ihn fälschlicherweise für den auf dem Radarfoto abgebildeten Fahrer.
Der wirkliche Halter des Fahrzeugs ist jedoch Julian Wiegold, Geschäftsführer der Firma Wispatech in Kaltenkirchen.
Ebenfalls verrückt: Abgesehen von den unterschiedlichen Vornamen weisen die beiden Männer auch optische Unterschiede auf. Der echte Fahrer ist jünger und hat andere Gesichtszüge. Dieser Fehler wurde von den zuständigen Behörden jedoch übersehen.
Fehler gefunden und eingesehen, Thema erledigt? Nix da!
Nach einer erneuten Intervention des Rechtsvertreters von Thomas Wiegold aus Berlin erklärte die Polizei, dass beide Wiegold-Männer unter derselben Adresse wohnen würden. Die beiden wiesen das entschieden zurück.
Verfahren läuft weiter
Trotz eigentlich klarer Unschuldslage wurde das Verfahren gegen den Berliner Wiegold trotzdem nicht fallen gelassen. Der Richter kritisierte lediglich das Fehlen von Belegen für einen gemeinsamen Wohnsitz.
Falls das Gericht das Verfahren weiterhin nicht einstellt, könnte es am Ende tatsächlich zu einer Verhandlung kommen. Wobei es dem Berliner Wiegold natürlich um das Prinzip geht und nicht um die 20 Euro. Wiegolds Anwalt unterstrich seine Bedenken hinsichtlich der Risiken von Ermittlungen, die sich vorrangig auf Google-Recherchen verlassen. Er betonte, dass dies gerade bei verbreiteten Namen zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte.
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