Das Durchfahren von Schlaglöchern führt schnell zu Schäden am Auto. Doch nicht automatisch muss die Kommune als Straßenbetreiber dafür haften. So hat das Landgericht Osnabrück in zwei Urteilen entschieden. Die Kläger waren auf Nebenstraßen in mit Regenwasser gefüllte Schlaglöcher geraten, wobei ihre Autos beschädigt wurden. Vor Gericht vertraten sie die Ansicht, die Kommunen hätten ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen müssen (Az.: 1 O 2851/02 und 1 O 2985/02).

Die Justizbehörde widersprach dem: In dem einen Fall habe die Kommune Lingen-Bramsche mit einem Verkehrsschild auf einen unbefestigten Seitenstreifen hingewiesen; im zweiten Fall habe die verklagte Gemeinde Wietmarschen mit einem Warnschild auf eine Baustelle aufmerksam gemacht. Damit seien beide Ortschaften ihren Pflichten nachgekommen.