Gerichtsurteil gegen Autobesitzer
Neues Inspektionsheft kostet Geld

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Serviceheft verbummelt? Selbst schuld, entschied das Amtsgericht Aachen. Der Händler darf das neue Inspektionsbuch in Rechnung stellen.
Wer das Inspektionsheft seines Autos verliert, der muß dem Händler die Kosten für ein Ersatzbuch erstatten. So beurteilte das Amtsgericht Aachen die Klage eines Händlers auf Zahlung in Höhe von zehn Euro. Er hatte auf Verlangen des Autobesitzers ein neues Serviceheft ausgestellt und die bisherigen Inspektionen nachgetragen. Das war nach Ansicht der Justiz keine unentgeltliche Serviceleistung – der Händler kann dafür eine "angemessene Vergütung" verlangen (Aktenzeichen 9 C 116/03).
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