Das mittlerweile zwei Jahre andauernde Hickhack um die Besteuerung von Reisemobilen hat offenbar bald ein Ende. Am 9. November 2006 verabschiedete der Bundestag einen Gesetz-Entwurf, der für Wohnmobile weiterhin eine steuerliche Einstufung nach Gesamtgewicht vorsieht, künftig aber auch die Schadstoffemission berücksichtigt. Befürchtungen der Wohnmobilbesitzer, es könnte eine hubraumabhängige Steuer beschlossen werden, haben sich nicht bestätigt. "Der durchgängige Emissionsbezug des neuen Steuergesetzes fördert den Trend zu modernen umweltfreundlichen Fahrzeugen. Damit ist das neue Gesetz ein positives Signal für den Umweltschutz", bewertete Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD), den Entwurf.

Für einige Wohnmobil-Besitzer kann es jetzt trotzdem dicke kommen. Bei älteren, nicht schadstoffarmen Modellen wird künftig kräftig draufgezahlt: Nach der neuen Regelung kostet die jährliche Kfz-Steuer für ein Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 240 Euro (Schadstoffklasse S4), 320 Euro (S3, S2 und S1) oder 480 Euro (ohne Schadstoffklasseneinstufung).

Wer nicht weiß, ob er von der Wohnmobilsteuer betroffen ist, dem hilft der Entwurf mit einer Definition weiter: Ein Reisemobil im Sinne der Gesetzesvorlage ist ein "Fahrzeug der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung". Außerdem muss die Bodenfläche des Wohnteils "den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche" einnehmen. Der Wohnteil muss an der Kochgelegenheit und der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter haben. Die Gesetzesvorlage muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Von

Stephanie Kriebel