Liebesgrüße vom Flic: Am 1. April 2006 sind deutsche und französische Autofahrer wieder ein Stück mehr zu EU-Bürgern geworden. Die beiden Gründungsstaaten der Europäischen Union haben sich zugesichert, Verkehrsdelikte ihrer Bürger über die Grenze hinweg zu verfolgen. Das bedeutet für deutsche Vollgas-Touristen in Frankreich: Das Prinzip "Augen zu und durch" hat sich erledigt.

Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren, Falschparken und Mißachtung anderer Vorschriften können jetzt ab einer Bußgeldsumme von 70 Euro bis an die ausländische Heimatadresse zugestellt und auch vollstreckt werden. Bisher konnte ein Verstoß in Frankreich nur geahndet werden, wenn die Polizei sofort kassierte.

Allerdings sind die Vergehen im Verhältnis zum deutschen Bußgeldkatalog moderat: Bei zu schnellem Fahren sind maximal 90 Euro (in Deutschland bis zu 375 Euro), bei Falschparken in Frankreich im Höchstfall 35 Euro fällig, allerdings können bei Zahlungsverzug erhebliche Aufschläge dazukommen. In Frankreich gilt auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 130 km/h, bei Regen 110. Laut Auto- und Reise-Club (ARCD) gehen 25 Prozent der von Ausländern verursachten Tempoverstöße auf französischen Autobahnen auf das Konto deutscher Autofahrer.

Von

Roland Wildberg