Grüner Pfeil
Richtig abbiegen - so geht´s

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Darf ich oder darf ich nicht? Der grüne Pfeil an roten Ampeln irritiert noch immer Rechtsabbieger.
Kleine Tafel mit großer Wirkung. Seit der "grüne Pfei" 1994 in die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik aufgenommen wurde, verunsichert er die Autofahrer in den alten Bundesländern. Viele bleiben davor stehen, starren ihn nur verständnislos an. Dabei soll er doch nur für flüssigen Verkehr sorgen, die Wartezeit für Rechtsabbieger verkürzen.
Erfunden wurde der grüne Pfeil in der DDR, hat sich dort über viele Jahre bestens bewährt. Und so funktioniert er: • vor dem Fußgängerübergang oder Radweg (Halte- oder Fluchtlinie der Kreuzung) in jedem Fall anhalten • stets Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen • während des Anhaltens den querenden Verkehr beobachten • erst abbiegen, wenn die Fahrt wirklich frei ist. Alles klar?
Genauso regelt es Paragraph 37 Absatz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer gegen die Regelung 7 verstößt, muss in schweren Fällen mit bis zu 75 Euro Bußgeld und drei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Übrigens: Eine Verpflichtung zum Abbiegen bei Rotlicht und Grünpfeilschild besteht nicht ... aber Sie wissen jetzt ja, wie es geht.
Erfunden wurde der grüne Pfeil in der DDR, hat sich dort über viele Jahre bestens bewährt. Und so funktioniert er: • vor dem Fußgängerübergang oder Radweg (Halte- oder Fluchtlinie der Kreuzung) in jedem Fall anhalten • stets Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen • während des Anhaltens den querenden Verkehr beobachten • erst abbiegen, wenn die Fahrt wirklich frei ist. Alles klar?
Genauso regelt es Paragraph 37 Absatz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer gegen die Regelung 7 verstößt, muss in schweren Fällen mit bis zu 75 Euro Bußgeld und drei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Übrigens: Eine Verpflichtung zum Abbiegen bei Rotlicht und Grünpfeilschild besteht nicht ... aber Sie wissen jetzt ja, wie es geht.
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