Härtere Strafen für Verkehrssünder
Buß- und Zahltag

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Kein Scherz: Pünktlich zum 1. April startet der neue Bußgeldkatalog. Neben höheren Gebühren drohen künftig mehr Punkte in Flensburg.
Telefonieren am Steuer, Falschparken, illegale Autorennen – am 1. April startet der neue Bußgeldkatalog. Viele Sünden werden teurer, vor allem drohen künftig mehr Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Hier die wichtigsten Neuregelungen:
• Telefonieren am Steuer Autofahrer, die mit einem Handy am Ohr erwischt werden, müssen 40 (bislang 30) Euro zahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Auch Fahrradfahrer kommen nicht ungeschoren davon, sie zahlen 25 Euro fürs Telefonieren während der Fahrt • Falschparken 40 Euro Bußgeld werden fällig, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Stelle oder in einer Kurve steht und damit Rettungsfahrzeuge behindert. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kostet 50 statt bisher 35 Euro. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei • Fahren im Kreisverkehr Falsches Fahren im Kreisverkehr wird künftig mit 20 Euro Bußgeld geahndet • Illegale Rennen 1000 Euro Strafe, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot drohen Autofahrern, die bei illegalen Autorennen erwischt werden • Busverkehr In Bussen, die mit Gurten ausgestattet sind, gilt künftig Anschnallpflicht – Gurtmuffel zahlen 30 Euro. Für zu schnelles Fahren werden Busfahrer härter bestraft.
Die Praxis zeigt, dass man sich aber nicht mit jedem Bußgeldbescheid zufrieden geben muss. Oftmals ist es möglich, sich dagegen zu wehren. Wer Zweifel an einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat, kann über einen Anwalt prüfen lassen, ob beispielsweise das Gerät fehlerhaft gearbeitet hat. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/Min.) kann man sich direkt mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verbinden oder sich Rufnummern geben lassen. Wer lieber selber suchen möchte, kann dies im Internt unter www.anwaltauskunft.de.
• Telefonieren am Steuer Autofahrer, die mit einem Handy am Ohr erwischt werden, müssen 40 (bislang 30) Euro zahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Auch Fahrradfahrer kommen nicht ungeschoren davon, sie zahlen 25 Euro fürs Telefonieren während der Fahrt • Falschparken 40 Euro Bußgeld werden fällig, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Stelle oder in einer Kurve steht und damit Rettungsfahrzeuge behindert. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kostet 50 statt bisher 35 Euro. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei • Fahren im Kreisverkehr Falsches Fahren im Kreisverkehr wird künftig mit 20 Euro Bußgeld geahndet • Illegale Rennen 1000 Euro Strafe, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot drohen Autofahrern, die bei illegalen Autorennen erwischt werden • Busverkehr In Bussen, die mit Gurten ausgestattet sind, gilt künftig Anschnallpflicht – Gurtmuffel zahlen 30 Euro. Für zu schnelles Fahren werden Busfahrer härter bestraft.
Die Praxis zeigt, dass man sich aber nicht mit jedem Bußgeldbescheid zufrieden geben muss. Oftmals ist es möglich, sich dagegen zu wehren. Wer Zweifel an einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat, kann über einen Anwalt prüfen lassen, ob beispielsweise das Gerät fehlerhaft gearbeitet hat. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/Min.) kann man sich direkt mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verbinden oder sich Rufnummern geben lassen. Wer lieber selber suchen möchte, kann dies im Internt unter www.anwaltauskunft.de.
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