Sonntags bleibt das Auto nicht mehr schmutzig. Die Hamburger Bürgerschaft hob das seit den siebziger Jahren geltende Verbot der Autowäsche in gewerblichen Anlagen an Sonn- und Feiertagen auf. Für Richard Enning von "Mr. Wash" (bundesweit 28 Waschanlagen) "die schönste Nachricht des Jahres". Über das Sonntagsverbot für den Betrieb von Autowaschanlagen entscheiden die Länder. Während es in allen alten Bundesländern gilt (außer in Berlin und teilweise in Hessen), haben die neuen Bundesländer (außer Sachsen) nichts gegen einen Sonntagsausflug zur Waschanlage – sofern die im Gewerbe- oder Mischgebiet liegt. In reinen Wohngebieten müssen Lärmschutzvorrichtungen für ungestörte Sonntagsruhe sorgen.

Demnächst wird wohl Schleswig-Holstein auf Antrag der FDP dem Hamburger Beispiel folgen. Sigrid Pook, Geschäftsführerin beim Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche: "Der Norden scheint jetzt Vorreiter zu sein. Wir hoffen für die Betreiber der rund 16.000 Waschanlagen in Deutschland, dass das bundesweit Schule macht." Damit endlich Schluss ist mit den samstäglichen Warteschlangen vor dem Waschportal.